Tagung Tax Crime & Financial Law

Ihr Update im Finanzstrafrecht

Seminar-ID:
10392
Kursinfo
:
ExperteAktuell
Approbation
:
Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.
Approbation
:
Fortbildung im Sinne von § 3 WTL-AARL 2017-KSW
Veranstaltungsformat
:
Tagung

Darum lohnt sich der Kurs

Spannung garantiert: Bleiben Sie über alle Neuerungen im Finanzstrafrecht informiert und diskutieren Sie mit Expert*innen und Kolleg*innen über aktuelle Entwicklungen im Betrugsbekämpfungsgesetz und mögliche Strafaufhebungsgründe.

Das nehmen Sie mit

Wer sich mit dem Finanzstrafrecht auseinandersetzt, sollte auf diesem glatten Parkett sicher unterwegs sein. Deshalb ist es entscheidend, sich regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Financial Law zu informieren. Der Austausch mit Kolleg*innen bietet Ihnen zudem wertvolle Tipps und Tricks für Ihren Berufsalltag. Unsere Spezialist*innen teilen ihr Wissen zur Schnittstellenkoordination zwischen FAÖ, FAG, PLB, ABB und der Justiz und erläutern die Fallstricke beim Abgabenbetrug (§ 39 FinStrG) sowie beim grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug (§ 40 FinStrG). Zudem erfahren Sie, wie Prüfungen im Auftrag der Finanzstrafbehörde ablaufen – von der ersten Verdachtslage bis hin zu Kontrollen durch die Finanzpolizei. Abschließend diskutieren wir, welche Strafaufhebungsgründe geltend gemacht werden können, beispielsweise der Rücktritt vom Versuch gemäß § 51b BetrBekG. Ein Blick ins Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 (BBKG 2024) lohnt sich, um Antworten auf diese und viele weitere Fragen zu erhalten.

Ihr Programm im Überblick

  • § 39 FinStrG – Abgabenbetrug
  • § 40 FinStrG – Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug
  • Prüfungen im Auftrag der Finanzstrafbehörde
  • Neuerungen des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2024 (BBKG 2024)
  • Covid-19 Förderungen Strafrechtliche Aspekte bei Förderungsmissbrauch
  • Finanzordnungswidrigkeiten bei Kontrollen durch die Finanzpolizei
  • Strafaufhebungsgründe – Die Toolbox in der finanzstrafrechtlichen Beratung
  • §51 b BetrBekG Rücktritt des Versuchs

Interessant für

  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
  • Rechtsanwälte und Notare
  • Leiter und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens, des Controllings sowie der Finanzbuchhaltung
  • Compliance Officer und Risikomanager
  • Vollmacht der Steuerabteilung
  • Leiter und Mitarbeiter in Revision und Recht
  • Bilanzbuchhalter sowie Buchhalter und/oder Personalverrechner lt. BiBuG

Referent*in

  • Marcus Schmitt

    Marcus Schmitt

    Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Wirtschaftskriminalität & Korruption

  • Wilfried Lehner

    Wilfried Lehner

    Leiter der Finanzpolizei und Vortragender an der Bundesfinanzakademie

  • Gerhard Pohnert

    Gerhard Pohnert

    Experte im Strafrecht mit Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht

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Erwin Skenderi

Bildungsberater

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