Bei besonders risikobehafteten Datenverarbeitungen schreibt die DSGVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vor. In welchen Fällen eine DSFA vorzunehmen ist und wie Sie diese sicher dokumentieren zeigt Ihnen unsere Expertin. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, die von Artikel 35 DSGVO geforderten Datenschutzfolgenabschätzungen mit geringem Zeitaufwand und dennoch professionell durchzuführen.
Ihr Programm im Überblick
Vorgaben des Art. 35 DSGVO
Kriterien für Risiko-Affinität in WP 248
Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Ausnahmefälle / Pflichtfälle nach der DSFA-Verordnung
Vorgehen bei Risikoelementen
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung
Beschreibung der Risikoelemente
Erforderlichkeitsprüfung
Abhilfemaßnahmen / Restrisiko
Verhältnismäßigkeitsprüfung / Befassung der Datenschutzbehörde