Die Maschinensicherheitsverordnung (MSV) hat in Österreich lange Zeit das Inverkehrbringen von Maschinen gemäß EU-Maschinen-Richtlinie geregelt. Bedingt durch die Inkraftsetzung der neuen EU-Maschinenverordnung werden die Regeln an die heutigen Anforderungen angepasst. Erfahren Sie u. a. welche Pflichten die einzelnen Akteure haben, welche wesentlichen Änderungen es gibt und vieles mehr. Insbesondere Hersteller & Inverkehrbringer von Maschinen sind gut beraten, sich zeitnah auf diese Veränderungen vorzubereiten, um letztendlich wettbewerbsfähig zu bleiben und spätestens bis zum 14.01.2027 alle Änderungen umzusetzen.
Ihr Programm im Überblick
Chronologie der Regelungen für Maschinen (national / EU)
Neue EU–Maschinenverordnung im Vergleich zur MRL 2006/42/EU
Pflichten der einzelnen Wirtschaftsakteure
„Sichere“ Software & OT-Security
Regelung „Wesentliche Änderungen“ und deren Auswirkungen
Interessant für
Hersteller von Maschinen sowie deren Bevollmächtigte
Betreiber von Maschinen, wenn an Bestandsanlagen Änderungen durchgeführt werden
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel.
Online
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom.
Präsenz mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Online mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Präsenz & Online-Kombi
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt kein Selbststudium.
Blended Learning
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt Selbststudium-Elemente.