Darum lohnt sich der Kurs
Entgeltfortzahlung im Krankenstand oder Anspruch auf Bildungskarenz? Sie wissen, worauf beim Erstellen von freien Dienstverträgen zu achten ist, klären die Ansprüche von freien Dienstnehmer*innen und erkennen die abgabenrechtlichen Merkmale und Besonderheiten.Das nehmen Sie mit
Freie Dienstverträge sind in vielen Berufsgruppen üblich. Sie stellen Betriebe, Personalverantwortliche und Personalverrechner*innen allerdings vor zahlreiche Herausforderungen und Fragen, weil es keine gesetzliche Definition des freien Dienstvertrages gibt.Deshalb ist es wichtig, Abgrenzungsmerkmale zu erkennen und über die Ansprüche von freien Dienstnehmer*innen z. B. auf Karenz nach MSchG, auf Freistellung oder Pflegeteilzeit genau Bescheid zu wissen. Gemeinsam mit Sarah und Michael Passegger arbeiten Sie sich in die abgabenrechtliche Zuordnung und in die Besonderheiten des freien Dienstverhältnisses ein, um auch mit freien Dienstnehmer*innen in der Personalverrechnung rechtskonform umgehen zu können.
Ihr Programm im Überblick
- Welche Ansprüche haben freie Dienstnehmer?
- Was ist zu beachten, wenn eine freie Dienstnehmerin schwanger wird?
- Hat ein freier Dienstnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
- Welche Abgrenzungsmerkmale gibt es?
- Was ist bei der Erstellung von freien Dienstverträgen zu beachten?
- Anwendbare arbeitsrechtliche Normen
- Nicht anwendbare Normen
- Abgabenrechtliche Merkmale und Besonderheiten
- Wie ist die Meldung E109a zu erstatten
- Anspruch auf Karenz nach MSchG, Bildungskarenz, Familienhospiz, Freistellungen, Pflegekarenz/-teilzeit?
- Freie Dienstnehmer und Altersteilzeit bzw. Pensionsaufschub?
- Beendigung von freien Dienstverträgen
- Vertretungsbefugnis
- Risiken iVm. Vertragsumqualifizierungen
- Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
Interessant für
- Personalverrechner / Personalsachbearbeiter
- Nachwuchskräfte in Personal-/ Rechtsabteilungen
- Sonstige im Personalbereich tätige Mitarbeiter
- Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater
- Dienstgeber, Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte