Präventionsmaßnahmen kennenlernen und gesetzliche Regelungen verstehen
WAG, WiEReG, AIFMG & Co. – die Akronyme der Banken- und Versicherungsbranche sind so vielseitig wie die Branche selbst. Strenge Regulierungen wie CRR III, CRD VI, FIDA oder die IDD-Vertriebsvorgaben machen die Finanzwelt komplex, während steigende Anforderungen an das Meldewesen und die Umsetzung der DORA-Vorgaben den Druck auf Banken und Versicherungen weiter erhöhen. Genau hier setzen die Bank- und Versicherungsseminare der ARS Akademie an: Sie sichern sich relevantes Fachwissen für Compliance, Risikomanagement und Vertrieb und bleiben bei regulatorischen Entwicklungen sattelfest. Blicken Sie souverän in die Zukunft der Finanzmarktregulierung.
Navigieren Sie sich recht- und selbstssicher durch die Komplexität der Finanzwelt
Eilmeldung: So setzen Sie Aufsichtsrechtliche Vorschriften sicher in der Meldewesenpraxis um
A wie Anlageformen - Z wie Zahlungsverkehr: Weiterbildung bringt Ihr Unternehmen weiter
Finanzieren Sie "grüner" und schonen Sie dadurch die Umwelt.
Trends & gesetzliche Entwicklungen: Als Versicherungsmakler nachhaltig vorsorgen
Fachwissen allein reicht heute oft nicht mehr – gefragt sind zertifizierte Expert*innen, die regulatorische Anforderungen nicht nur kennen, sondern im Unternehmen aktiv umsetzen. Mit einer Ausbildung zum Meldewesen-Experten, Geldwäsche-Compliance-Experten, Wertpapier-Compliance-Experten oder Finanzmarkt-Compliance-Experten machen Sie Ihre Kompetenz sichtbar und werden zur ersten Ansprechperson für Ihr Unternehmen. Ein Zertifikat ist mehr als ein Nachweis – es ist Ihr Argument beim nächsten Gehaltsgespräch, bei der internen Beförderung oder im Bewerbungsgespräch.
Aufsichtsrechtliches Meldewesen von Grund auf sicher beherrschen
Geldwäsche erkennen, bevor sie zum Risiko wird
Wertpapiergeschäfte rechtssicher und regelkonform begleiten
Regulatorik im Finanzmarkt souverän im Griff
Mit der CSRD-Berichtspflicht stehen Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Treibhausgasbilanz lückenlos zu erfassen und ESG-Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu steuern. Wer die Anforderungen der EU-Taxonomie früh versteht, positioniert sich sicher im neuen regulatorischen Umfeld. Holen Sie sich im Kurs praxisnahes Wissen zur Treibhausgasbilanzierung und erfahren Sie, wie Sie ESG-Risiken im Unternehmen aktiv managen.
Digitalisierung, KI und nachhaltige Investitionsstrategien verändern, wie Kapital fließt, Risiken bewertet und Chancen erkannt werden. Für Finanzdienstleister bedeutet das: Wer bestehen will, muss mehr als nur Zahlen verstehen und Regulatoriken verfolgen.
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So komplex die Finanzbranche auch sein mag: Mit der ARS Akademie erhalten Sie rasch Antworten auf Fragen rund um Bankenregulatorik, den neusten Vorschriften und EU-Verordnungen.
Die Bankenregulatorik umfasst gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben, die für den sicheren Betrieb von Kreditinstituten maßgeblich sind. In Österreich gelten unter anderem das Bankwesengesetz (BWG), die Kapitaladäquanzverordnung (CRR) und die Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD). Banken müssen Eigenkapitalquoten einhalten, Risiken überwachen, ein Compliance-System betreiben und der Finanzaufsicht (FMA, EZB) regelmäßig Bericht erstatten.
CRR II und CRD V sind zentrale europäische Regelwerke zur Bankenregulierung. Sie enthalten Vorgaben zur Eigenkapitalausstattung, zur Verschuldungsquote, zu Liquiditätsanforderungen und zur Offenlegung. Für österreichische Banken bedeuten sie eine stärkere Ausdifferenzierung der Anforderungen – insbesondere bei den Meldepflichten, dem Umgang mit Risiken und der aufsichtsrechtlichen Behandlung von Beteiligungen und internen Modellen.
Die Digital Operational Resilience Act (DORA) verpflichtet Banken und andere Finanzunternehmen, sich und ihre digitale Services vor Cyberrisiken zu schützen. Dazu zählen klare Vorgaben für das Management von Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken (IKT-Risiken), die Überwachung externer IT-Dienstleister, ein standardisiertes Incident Reporting sowie regelmäßige Resilienztests. Ziel ist es, die Stabilität des Finanzsystems auch im digitalen Raum zu gewährleisten.
Beim Outsourcing müssen Banken sicherstellen, dass keine Nachteile für die Geschäftsorganisation, die Kontrolle oder die Aufsichtsfähigkeit entstehen. Wesentliche Funktionen dürfen nur ausgelagert werden, wenn vertraglich sichergestellt ist, dass die Einhaltung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften gewährleistet bleibt. Darüber hinaus ist eine laufende Überwachung des Dienstleisters vorgeschrieben. Die EBA-Leitlinien und das BWG geben hier den regulatorischen Rahmen vor.
Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets) schafft erstmals ein EU-weites Regelwerk für den Umgang mit Krypto-Assets. Banken und Finanzdienstleister, die Kryptodienstleistungen anbieten oder emittieren, müssen künftig eine Lizenz beantragen und umfangreiche Offenlegungspflichten erfüllen. Ziel der Verordnung ist es, den Anlegerschutz zu stärken, Marktmanipulation zu verhindern und einheitliche Standards für alle Marktteilnehmer zu schaffen.
Die Insurance Distribution Directive (IDD) legt EU-weit einheitliche Standards für den Vertrieb von Versicherungsprodukten fest. Versicherungsvermittler*innen müssen unter anderem eine bedarfsgerechte Beratung sicherstellen, Interessenkonflikte offenlegen und sich regelmäßig weiterbilden. In Österreich wird die IDD durch das Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz konkretisiert und betrifft Makler*innen, Agent*innen und Mehrfachagent*innen gleichermaßen.
Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet Unternehmen in Österreich, ihre wirtschaftlichen Eigentümer – also die natürlichen Personen hinter einer Gesellschaft – zu ermitteln, zu dokumentieren und dem Register zu melden. Banken und Versicherungen müssen diese Angaben im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zur Geldwäscheprävention zusätzlich selbst überprüfen. Verstöße gegen die Meldepflicht können empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.
Sustainable Finance bezeichnet die Integration von ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung) in Finanzierungs- und Anlageentscheidungen. Banken und Versicherungen müssen im Rahmen der EU-Taxonomie und der CSRD-Berichtspflicht ihre Treibhausgasbilanz offenlegen und Nachhaltigkeitsrisiken systematisch in ihr Risikomanagement einbeziehen. Wer die Anforderungen früh umsetzt, sichert sich Wettbewerbsvorteile bei Investor*innen und Kund*innen.
Die ARS Akademie bietet ein breites Spektrum an Seminaren aus den Bereichen Finanzen und Versicherungen an. Das Angebot reicht von Grundlagenkursen bis hin zu spezialisierten Themen wie Meldewesen, Geldwäsche, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie zertifizierten Ausbildungen im Versicherungsrecht. Top-Expert*innen vermitteln Ihnen praxisnahes Fachwissen, von dem Ihr Unternehmen und Ihre Karriere sofort profitieren.
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