Für einige Berufsgruppen wie Bilanzbuchhalter, Ärzte oder Steuerberater ist es verpflichtend, ihre beruflichen Kenntnisse up to date zu halten. Die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Interessensvertretungen ermöglicht uns die entsprechende Gestaltung des Programm-Portfolios. Die besuchte Weiterbildung ist bei der jeweiligen Stelle durch den Teilnehmer einzureichen. Die ARS Akademie kann keine Gewähr für die tatsächliche Approbation bzw. Anerkennung geben.
Für ausgewählte Ausbildungen und Lehrgänge können Sie nach Absolvierung einer Prüfung ein Zertifikat erwerben, das offiziell den Nachweis der erlangten Qualifikationen bestätigt.
Erworbene Zertifikate verlieren nach einer Frist ihre Gültigkeit. Die ARS Akademie bietet für ausgewählte Veranstaltungen spezielle Rezertifizierungs-Seminare an. Voraussetzung für die Rezertifizierung ist der Nachweis einer themenbezogenen Fortbildung. Die Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen ist durch geeignete Tätigkeits- und Fortbildungsnachweise zu belegen.