Darum lohnt sich der Kurs
Die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten des Erblassers bieten erhebliche steuerliche Vorteile für Erben. Auch für den Erblasser eröffnen sich durch die Vereinbarung von Fruchtgenuss oder anderen Nutzungsrechten attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.Das nehmen Sie mit
Die vorweggenommene Erbfolge beschreibt die Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten des Erblassers, um den Erben steuerliche Vorteile zu ermöglichen. Dabei kann das Vermögen, wie Immobilien oder Unternehmensanteile, unter Vorbehalt bestimmter Rechte übertragen werden. Häufig behalten sich die Übertragenden das Nutzungsrecht (Fruchtgenuss) vor, um weiterhin vom Vermögen profitieren zu können. Zudem reduziert diese Form der Nachlassregelung potenzielle Erbstreitigkeiten und schafft frühzeitig Klarheit über die Vermögensverteilung.Machen Sie sich mit den rechtlichen und steuerlichen Vor- und Nachteilen der vorweggenommenen Erbfolge aus Sicht des Erblassers und des Erben vertraut. Sie erhalten Tipps für die rechtliche Ausgestaltung der Nachfolgeplanung und die konfliktfreie Übertragung von Immobilien und Unternehmensanteilen.
Ihr Programm im Überblick
- Rechtliche Aspekte – Dr. Verweijen
- Schenkung
- Fruchtgenuss
- Schenkung mit vorbehaltenem Wohnungsgebrauchsrecht
- Belastungs- und Veräußerungsverbot
- Schenkung auf den Todesfall
- Vererbung
- Erbantrittserklärung
- Erbteilungsübereinkommen
- Pflichtteilsdeckung durch Schenkung unter Lebenden
- Pflichtteilsdeckung
- Steuerliche Aspekte - Mag. Fuhrmann
- Abgrenzung Entgeltlichkeit – Unentgeltlichkeit
- Ertragsteuerliche Folgen für den Geschenkgeber/-nehmer und Erben
- Umsatzsteuerliche Folgen für den Geschenkgeber/-nehmer und Erben
- Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
- Fruchtgenuss und Renten
Interessant für
- Rechtsanwälte & Notare die sich mit Erbrecht & Vermögensnachfolge beschäftigen
- Steuerberater die Kunden in der Unternehmensnachfolge beraten
- Unternehmer die Ihre Unternehmensnachfolge regeln möchten