Warum lohnt sich dieser Kurs?
Um die neuen Bestimmungen zur Altersteilzeit ab Jänner 2026 und die neue Teilpension sind hitzige Diskussion entbrannt. Wie sehen diese beiden Modelle aus? Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten bestehen und was ist zur zeitlichen Umsetzung vorgesehen? Erika Marek stellt Ihnen die Neuerungen vor und zeigt Auswirkungen anhand von Berechnungsbeispielen.Kursüberblick
Die neue Altersteilzeit ab 2026 und die Teilpension in Österreich eröffnen neue Wege, den Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Die aktuellen gesetzlichen Anpassungen verkürzen die Höchstdauer der Altersteilzeit und schaffen mit der Teilpension eine zusätzliche Möglichkeit, Arbeit und Pension zu kombinieren. Wer die Details kennt, kann Pensionsabschläge vermeiden und die Auswirkungen auf die spätere Pensionshöhe besser einschätzen.
Gut aufbereitete Informationen und praxisnahe Hinweise zu Themen wie Lohnausgleich, Anspruchsvoraussetzungen oder Übergangsregelungen helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden und individuelle Entscheidungen fundiert zu treffen. Auch bei Fragen zur Berechnung des Altersteilzeitgeldes oder der optimalen zeitlichen Planung können praktische Beispiele Sicherheit geben und typische Fehlerquellen vermeiden.
So wird klar, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und welche Auswirkungen verschiedene Varianten auf die Pension haben können – nachvollziehbar und an realen Berechnungen orientiert.
Kursinhalte
Modell der Altersteilzeit (ATZ)- Änderungen bei der ATZ ab 1. Jänner 2026
- Welche Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es?
- Geänderte Berechnung des Lohnausgleichs
- Verringerung des Altersteilzeitgeldes
- Welche Zugangsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
- Berechnungsbeispiel eines Lohnausgleiches
- Berechnung des Altersteilzeitgeldes
- Alterspension wenn das Regelpensionsalter erreicht ist
- Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension
- Teilpension berechnen
- Ohne vorige ATZ oder im Anschluss an die ATZ
- Welche Anspruchsvoraussetzungen müssen gegeben sein?
- Varianten der Arbeitszeitverkürzung und davon abhängig die Höhe der Teilpension
- Folgen einer Überschreitung der an die PVA gemeldeten Arbeitszeit
- Welche Übergangsfristen sind zu beachten?
- Bestehende Altersteilzeitvereinbarungen
- Im Anschluss an eine Teilpension vor dem Regelpensionsalter
- Ohne Teilpension erst zum Regelpensionsalter
- Ohne Pensionsbezug weiterzuarbeiten (3 Jahre rentabel)
- Eingeschränkt weiterzuarbeiten und daneben eine Teilpension zu beziehen
- Die volle Alterspension zu beziehen und daneben frei nach Belieben weiterzuarbeiten
- Die volle Alterspension zu beziehen und nicht mehr zu arbeiten
- Auswirkungen anhand von Berechnungsbeispielen
Zielgruppe
- Personalverantwortliche und HR-Manager
- Personalverrechner
- Betriebsräte
- Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater
- Funktionäre & Angestellte von gesetzlichen beruflichen Vertretungen
ARS Akademie
Referenten
Individuelle Lösungen