Das nehmen Sie mit
Die Anstellung von geringfügig Beschäftigten und sonstigen Aushilfen findet in zahlreichen Unternehmen ihre Anwendung, um den Personalbedarf zu decken. In der Praxis herrscht jedoch oft große Unsicherheit über mögliche arbeitsrechtliche und abgabenrechtliche (Sonder-)Bestimmungen diesbezüglich. Sichern Sie sich einen umfassenden Überblick im Zusammenhang mit der Abrechnung von besonderen Beschäftigungsverhältnissen und lernen Sie, dieses Thema im betrieblichen Alltag zukünftig gut zu meistern.Ihr Programm im Überblick
- Dienstverträge
- Freie Dienstverträge
- Werkverträge
- Der geplatzte Werkvertrag bzw. freie Dienstvertrag und die Konsequenzen
- Selbstständig Erwerbstätige nach § 2/1/4 GSVG (Neue Selbstständige)
- Teilzeitbeschäftigungen
- Geringfügig Beschäftigte
- Fallweise Beschäftigte
- Aushilfen
- Dienstleistungsscheck
Bestandteil von
Interessant für
- Personalverrechner
- Personalsachberarbeiter
- Personalverantwortliche
- Nachwuchskräfte in Personal-/Rechtsabteilungen
- Sonstige im Personalbereich tätige Mitarbeiter
- Wirtschaftstreuhänder
- Steuerberater
- Dienstgeber, Geschäftsführer und sonstige Führungskräfte
- Mitarbeiter, die mit der Lohn- & Gehaltsverrechnung betraut sind