Meta: Teure Ignoranz der DSGVO

ARS Akademie

Der Konzern Meta (Facebook, Instagram, WhatsApp) muss 390 Millionen Euro Strafe zahlen und darf in Zukunft keine personenbezogenen Daten seiner Nutzer ungefragt für personalisierte Werbung verwenden.

Es ist ein Sieg für Datenschützer Max Schrems, seiner NGO noyb als auch für den Datenschutz im Allgemeinen und ein schwerer Schlag für Meta mit seinem Geschäftsmodell in der Europäischen Union. Über den Konzern wurde ein enormes Bußgeld in Irland verhängt: 210 Mio. Euro für Verstöße von Facebook und weitere 180 Mio. Euro für Verstöße von Instragram – insgesamt also 390 Mio. Euro.

Gut Ding braucht Weile

Schon am Tag des Inkrafttretens der DSGVO, am 25. Mai 2018, brachte Max Schrems Beschwerden ein, weil Meta versuchte, die in der DSGVO geforderte Einwilligung zu umgehen, indem es eine Klausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eingefügt hat. Nutzer konnten somit gar nicht anders, als der Verarbeitung ihrer Daten zuzustimmen, wenn sie die Plattform nutzen wollen.

Die irische Datenschutzbehörde DPC hielt die Umgehung für zulässig. Der Entscheidungsentwurf der DPC wurde aber vom Europäischen Datenschutzausschuss EDSA im Dezember 2022 überstimmt.

Zusätzlich wies die EDSA die irische Datenschutzbehörde zurecht. Meta berief sich auf vertrauliche Treffen mit der DPC. Die DPC versuchte sogar, die EDSA-Leitlinien im Interesse von Meta zu beeinflussen.

Opt-In darf nicht umgangen werden

Die finale Entscheidung besagt nun, dass den Nutzern eine Ja/Nein-Einwilligungsoption angeboten werden muss und Meta ohne Einwilligung keine Daten für personalisierte Werbung verwenden darf. Die Umgehung über eine Klausel in den AGB war somit eindeutig rechtswidrig. „Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren“, sagt Max Schrems in seiner Presseaussendung vom 4. Jänner 2023.

Die Folgen für Meta

Meta muss nun eine Version aller Apps zu Verfügung stellen, die keine persönlichen Daten für Werbung verwendet. Die User müssen ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können und Meta darf den Dienst für solche Nutzer nicht einschränken. Dies wird die Gewinne von Meta in der Europäischen Union empfindlich einschränken. Wobei die kontextbezogene Werbung durch die aktuelle Entscheidung nicht untersagt wird.

Meta sieht das alles anders

Der Konzern kündigte bereits an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen und beklagt einen Mangel an der Klarheit der Richtlinien. Meta ist der Auffassung, im Einklang mit der DSGVO zu handeln.

Quellen:

BREAKING: Meta darf personenbezogene Daten nicht für Werbung nutzen (noyb.eu)

390 Mio. Euro Strafe für Meta nach Beschwerden von Max Schrems (brutkasten.com)

EU verdonnert Meta zu 390 Millionen Euro Strafe | DiePresse.com

Millionen-Strafe: Meta-‚Umgehung‘ der DSVGO-Einwilligung unrechtmäßig (horizont.at)

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Hier schreibt das Team der ARS Akademie.