Kursüberblick
Das Privatstiftungsgesetz regelt die Gründung, Organisation und Verwaltung von Privatstiftungen in Österreich. Machen Sie sich im Grundlagenkurs mit dem Stiftungsrecht vertraut und erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Stifter und Stiftungsorgane haben und wie die Stiftungserklärung korrekt erstellt wird.Nutzentext:
Eine Stiftung dient dazu, Vermögen für bestimmte Zwecke zu sichern, zu verselbstständigen und an den Willen des Stifters zu binden. Mit der Gründung einer Stiftung wird das Vermögen des Stifters über den Tod hinaus geschützt und begünstigt bestimmte Personen wie Familie oder Mitarbeitende. Stichwort: Stiftungszweck.
Bereits vor der Stiftungsgründung gilt es zentrale Fragen zu klären: Welche Voraussetzungen sind für eine Stiftungsgründung notwendig? Wer gehört zum Stifterkreis? Welcher Stiftungszweck soll verfolgt werden?
Mit dem Grundlagenseminar zum Stiftungsrecht bieten wir Ihnen in der ARS Akademie einen umfassenden Überblick über die familiären und unternehmerischen Aspekte für die Stiftungsgründung. Sie erfahren, wer Stifter sein darf und welche Rechte und Pflichten sich für die einzelnen Stiftungsmitglieder bzw. Stiftungsorgane ergeben. Im Detail beleuchten wir im Seminar die Stiftungserklärung, den Stiftungszweck und die Bestellungs- und Abberufungsrechte in der Stiftung. Grundzüge der Stiftungsbesteuerung runden den Kurs ab und Sie erfahren, wie Sie den Stiftungszwecke effizient umzusetzen und mit einer Stiftung die Vermögensnachfolge langfristig sichern.
Kursinhalte
- Rahmenbedingungen für die Optimierung – Warum soll eine Privatstiftung errichtet werden?
- Wer darf Stifter sein?
- Welche Rechte kann sich der Stifter vorbehalten?
- Welche Konsequenzen bringt die Stifterposition mit sich?
- Was kostet eine Privatstiftung?
Bestandteil von
Zielgruppe
- Stiftungsvorstände, Stiftungsprüfer
- Stifter, Organe von Privatstiftungen
- Rechtsanwälte, Notare
- Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
- Unternehmensberater
- Stiftungsbetreuer bei Banken
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