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Thementag Privatkonkurs

Schuldenregulierungsverfahren: Updates zu Zahlungsplan & Abschöpfungsverfahren

Darum lohnt sich der Kurs

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Restrukturierung und Insolvenz (RIRL) gilt bei Privatkonkursen eine verkürzte Entschuldungsdauer – doch nur befristet bis Juli 2026. Erfahren Sie, wie Sie auch in Zukunft bei Schuldenregulierungsverfahren Nachtragsverteilung und Obliegenheitsverletzungen sicher beurteilen und lernen Sie die Sicht der Banken ebenso kennen wie die der Schuldenberatung.  
 

Das nehmen Sie mit

Stand Juli 2025 ermöglicht die EU-Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (RIRL) eine Entschuldung bereits nach drei Jahren – doch diese Regelung ist befristet. Ab 2026 treten Neuerungen in Kraft, deren Auswirkungen alle Bausteine des Schuldenregulierungs- und Gesamtvollstreckungsverfahrens betreffen: von der Antragstellung über den Zahlungsplan bis zu Obliegenheitsverletzungen und der Nachtragsverteilung mit Schwerpunkt auf Immobilien. Die Expert*innen der ARS Akademie zeigen anhand vieler Beispiele aus der Praxis, was geschieht, wenn Forderungen nicht angemeldet wurden, und eröffnen Ihnen neue Blickwinkel: Denn sie erläutern den Privatkonkurs aus Bankensicht ebenso wie Erfahrungen aus 30 Jahren Schuldenberatung.

Sichern Sie sich aktuelles Know-how zum Thema Privatkonkurs und stellen Sie sicher, dass Sie auch in Zukunft Ansprüche effektiv geltend machen – auch bei nachträglich entdecktem Vermögen oder widersprüchlicher Gläubigerpraxis. Nutzen Sie den RIRL-Übergangszeitraum strategisch für sich und sichern Sie sich schon jetzt die relevanten Neuerungen zu den zentralen Verfahrensfragen.

Ihr Programm im Überblick

  • Das Schuldenregulierungsverfahren im Spiegel der Judikatur – die Bausteine des Verfahrens unter Berücksichtigung praxisbezogener Aspekte
    • Schuldenregulierungsverfahren – Ein Überblick
    • Gesamtvollstreckungsverfahren auf Grund der festgestellten Zahlungsunfähigkeit (Voraussetzungen und Verfahren an der Schnittstelle zum Insolvenzverfahren)
  • Zahlungsplan - Aktuelles 
    • Nicht angemeldete Forderungen: Wann haben Gläubiger einen Anspruch auf die Quote? Wie ist sie durchzusetzen?
    • Mahnung des Gläubigers - Inhalt
    • Nichtigkeit des Zahlungsplans
    • Reformüberlegungen, insbesondere zum Entfall des Tilgungsplans bei Konsumenten
  • Obliegenheitsverletzungen im Abschöpfungsverfahren  
    • Geltendmachen von Einstelllungsgründen durch Gläubiger
    • Was muss im Antrag behauptet und bescheinigt werden?
  • Der Privatkonkurs aus Bankensicht 
    • regulatorische Rahmenbedingungen und Aufsichtsrecht im Licht des Prtivatkonkurses
    • Auswirkungen einer Insolvenzeröffnung für die betroffene Bank
  • Erfahrungen aus 30 Jahre Privatkonkurs aus Sicht der Schuldenberatung
    • Berichte aus der Praxis
    • Erfahrungen mit bisherigen gesetzlichen Änderungen im Privatkonkurs
  • Probleme bei während des Verfahrens hervorkommendem Vermögen - Nachtragsverteilung mit dem Schwerpunkt auf Immobilien

Interessant für

  • Alle mit der Eintreibung von Forderungen und dem Insolvenzrecht befasste und daran interessierte Personen
  • Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen
  • Unternehmer, Geschäftsführer
  • Mitarbeiter in Banken, von Sozialversicherungsträgern, von Schuldnerberatungsstellen

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1 Tag Ab  680,-
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Seminar-ID:
11098

Weiterbildung. Persönlich. Passend.

Jeffrey Müller-Büchse

Senior Bildungsberater

+43 1 713 80 24-38

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