- Seminar-ID:
- 11687
- Approbation :
- Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014.
- Veranstaltungsformat :
- Seminar
Das nehmen Sie mit
Informieren Sie sich, welche Änderungen bei der befristeten Berufsunfähigkeitspension seit 1.1.2014 wirksam sind und welche Tatsachen nach der Judikatur des OGH für die Zuerkennung einer Invaliditätspension relevant und welche irrelevant sind.Ihr Programm im Überblick
- Anspruchsvoraussetzungen für eine Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension)
- Leistungen bei vorübergehender Berufsunfähigkeit an nach dem 31.12.1963 geborene Personen
- Rehabilitationsgeld von der österreichischen Gesundheitskasse, Dauer und Höhe
- Umschulungsgeld vom AMS, Höhe
- Automatische Karenz bei Bezug von Rehabilitationsgeld
- Berechnung einer Berufsunfähigkeitspension
- Erwerbstätigkeit neben einem Pensionsbezug
- Rechtsprechung des OGH
Interessant für
- Personalverantwortliche, Lohnverrechner
- Betriebsräte, Interessenvertretungen
- Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater
- Im Sozialbereich tätige Personen
- Gemeindesekretäre
- Alle, die mit besagter Materie arbeiten
Referent*in
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14.03.2023 14.03.2023
1 Tag 1T
Wien
09:00 bis 17:00 Uhr
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Präsenz
€ 550,-
Die Seminargebühr inkludiert die Seminarunterlagen und Verpflegung. Wir freuen uns auf Sie.
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Präsenz
€ 550,-
Sie haben Fragen?

Verena Farkas
Bildungsberaterin und Bankett & Raumvermietung
+43 1 713 80 24-51 +43 699 141 235 25 E-Mail