Das nehmen Sie mit
Bei Betriebs(teil)übergängen auf andere Inhaber stellen sich zahlreiche wichtige Arbeitsrechtsfragen für den bisherigen Arbeitgeber, den künftigen Inhaber, aber auch für die Arbeitnehmer und Betriebsräte. Informieren Sie sich also im Vorfeld über die durch AVRAG, ArbVG und OGH vorgegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen und passen Sie Ihre Planung daran an. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Geltung von Kollektivverträgen und den Auswirkungen von Betriebsvereinbarungen.Ihr Programm im Überblick
- Was alles sind Betriebs(teil)übergänge iSd. AVRAG?
- AVRAG-Eintrittsautomatik in die Arbeitsverhältnisse
- Verbotene Umgehungskündigungen?
- Erlaubte oder wirksame Alternativen zur Eintrittsautomatik?
- Gleichbehandlung im aufnehmenden Betrieb?
- Besondere Haftungsfragen für Veräußerer und Erwerber
- Kollektivvertragswechsel
- Betriebsvereinbarungen (echte und freie)
- Welche entfallen überhaupt? | Betriebsrätewesen
Interessant für
- Personalleiter und Personalsachbearbeiter
- Rechtsanwälte, RAA
- Leiter von Rechtsabteilungen
- Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater
- Geschäftsführer, Unternehmer
- Betriebsräte
- Referenten von Interessenvertretungen