Altersteilzeit in der Abrechnung

Vermeiden Sie kostspielige Fehler

Seminar-ID:
20609
Kursinfo
:
Experte
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Darum lohnt sich der Kurs

Die neuen Bestimmungen verursachen Unsicherheiten zu Lohnausgleichsberechnung als auch Beitragsberechnung & Änderungsmeldungen. Gewinnen Sie Klarheit und informieren Sie sich über Gestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen der Altersteilzeit.

Das nehmen Sie mit

Mit Ihren Informationen zu den neuen Bestimmungen zur Altersteilzeit seit Jänner 2024 sind Sie auf Abrechnungsfragen gut vorbereitet. Sie kennen sowohl die Voraussetzungen und Modelle der geförderten Altersteilzeit als auch die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten und deren Rahmenbedingungen. Sie können die Beitragsgrundlage, Lohnausgleich, Altersteilzeitgeld und Teilpension berechnen und wissen, wie Sie mit Änderungen während der laufenden Altersteilzeit korrekt umgehen.

Ihr Programm im Überblick

  • Änderungen bei der geblockten Altersteilzeit ab 1. Jänner 2024
  • Einschränkung bei der kleinen Blockung 
  • Durchschnittliche Maximalarbeitszeit sowie Minimalarbeitszeit im 6-monatigen Durchrechnungszeitraum und Ausgleich zwischen Zeitguthaben und Zeitschulden während der gesamten ATZ
  • Auswirkung der im Februar 2023 erfolgte Änderung der Anhebung des Regelpensionsalters für Frauen auf eine laufende ATZ 
  • Oberwert und Unterwert: Berechnung bei variablen Bezügen | Auswirkungen einer Überstundenpauschale 
  • Berechnung der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ
  • Spezialfälle, in denen die Höhe der variablen Bezüge oder der Entfall eines Dienstautos während der ATZ den Lohnausgleich beeinflusst
  • Berechnung der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine kollektivvertragliche Lohnerhöhung erfolgt und später ein Biennalsprung
  • Umgang mit variablen Bezügen während der ATZ, die keine Auswirkung auf den Lohnausgleich, wohl aber auf die Differenzbeitragsgrundlage haben
  • Welche Änderungen sind zu melden und welche sind nicht zu melden | Umgang mit Altfällen
  • Berechnung der Beendigungsansprüche

Interessant für

  • Personalverrechner mit Vorkenntnissen / Berufspraxis in der Abrechnung
  • Personalverantwortliche und -planer
  • Betriebsräte
  • Wirtschaftstreuhänder | Steuerberater
  • Funktionäre & Angestellte von gesetzlichen beruflichen Vertretungen

Referent*in

  • Erika Marek

    Erika Marek

    Expertin für Pensionsberechnung und für Altersteilzeit

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