Seminar

Altersteilzeit in der Abrechnung

Vermeiden Sie kostspielige Fehler

    Darum lohnt sich der Kurs

    Nach dem Ende der geblockten Altersteilzeit steht die Möglichkeit, den Übergang in die Pension gleitend zu gestalten, vor neuerlichen Änderungen. Expertin Erika Marek informiert Sie ausführlich über geplante Neuerungen und Berechnungen der Ober- und Unterwerte, der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs.

    Das nehmen Sie mit

    Die Möglichkeit, die letzten 5 Jahre vor dem Regelpensionsalter Altersteilzeit zu beanspruchen und dann zum Regelpensionsalter abschlagsfrei in Pension zu gehen, wird es in Zukunft voraussichtlich nicht mehr geben. Ab wann ist noch unklar.

    Beim AMS wird seit einigjer Zeit an den technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Überprüfung der tatsächlichen Arbeitszeit der Altersteilzeitarbeitnehmer gearbeitet (voraussichtlich ab 2026 bei Ende der Altersteilzeit durchgeführt). Gefahr besteht vor allem, wenn der ATZ-Nehmer beim ATZ-Geber fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze leistet oder die Altersteilzeit vorzeitig endet - unabhängig warum und davon, welcher Vertragspartner das vorzeitige Ende veranlasst hat.

    Informieren Sie sich bei der Altersteilzeit-Expertin Erika Marek über die aktuellen Regelungen zur Altersteilzeit als auch über die geplanten Änderungen und wissen Sie, wie Sie Berechnungen korrekt durchführen.

    Ihr Programm im Überblick

    • Antrittsalter für die Altersteilzeit, Höchstdauer, spätestes Ende
    • Mit welchen Nachteilen muss der Altersteilzeitnehmer in Zukunft hinsichtlich seiner späteren Pension rechnen?
    • Berechnung
      • der dem AMS gemeldeten durchschnittlichen Arbeitszeitreduktion
      • der Normalarbeitszeit bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten
      • des Rückforderungsbetrags, wenn die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeit überschritten wurde
      • des Ober- und Unterwerts bei variablen Bezügen
      • des Oberwerts bei Krankenständen, Wiedereingliederungsteilzeit etc.
      • der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ (inkl. Spezialfälle)
      • der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine KV-Lohnerhöhung erfolgt
      • der Abfertigung am Ende des ATZ
    • Auswirkung von Sachbezügen
    • Welche Änderungen sind zu melden und welche nicht?
    • Unterschiedliche Auswirkungen auf Lohnausgleich und Beitragsgrundlage

    Bestandteil von

    Interessant für

    • Personalverrechner mit Vorkenntnissen / Berufspraxis in der Abrechnung
    • Personalverantwortliche und -planer
    • Betriebsräte
    • Wirtschaftstreuhänder | Steuerberater
    • Funktionäre & Angestellte von gesetzlichen beruflichen Vertretungen

    Referenten

    • Erika Marek

      Erika Marek

      Expertin für Pensionsberechnung und für Altersteilzeit

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      1 Tag Ab  468,-
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      :
      Experte
      Seminar-ID:
      20609
      Ort:
      Linz, Wien, Graz, Feldkirch, Online

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      Kathrin Brumm

      Bildungsberaterin

      +43 1 713 80 24 60

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