Werden sexuelle Belästigungen gemeldet oder beobachtet, sind Führungskräfte gefordert, angemessene Abhilfemaßnahmen zu setzen.
Diese Form der Gewalt kann von Kolleg:innen, Kund:innen oder auch den Vorgesetzten der Betroffenen ausgehen. Als erste Reaktion wenden sich die Mitarbeiter:innen oftmals an Betriebsrät:innen, Personalvertreter:innen oder Gleichbehandlungsbeauftragte. Zumeist ist in diesen Situationen rasches, überlegtes Handeln gefragt.
Dieses Seminar wird in hybrider Form angeboten. Anhand von Beispielen aus der Beratungspraxis wird ein Verständnis für Phänomene von Belästigung sowie die gebotenen arbeitsrechtlichen Reaktionen vermittelt. Die Teilnehmer:innen werden in die Lage versetzt sich aus unterschiedlichen Perspektiven derartigen Fällen zu näheren und an ihrer Rollensicherheit als Führungskraft oder Mitglied des Betriebsrats zu arbeiten.
Ihr Programm im Überblick
Definition sexueller Belästigung und anderer Formen von Belästigung (rassistische, homophobe, alters und geschlechtsbezogene,..)
Bedeutung des Benachteiligungsverbots
Abgrenzung vom „Flirt“
Überlappung mit Mobbing
Entstehen der Abhilfeverpflichtung und ihre arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Rechtsfolgen
Proaktiver Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz
Interessant für
Unternehmer, Geschäftsführer
Arbeitnehmer
Vorgesetzte und Personalverantwortliche
Betriebsräte
Mitarbeiter von Interessenvertretungen
Juristen / Rechtsanwälte
Personalberater | Alle Personen, die mit dem Personalwesen befasst sind