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Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende B2C Dienstleistungen

Leistungsorte & Erklärung über den One-Stop-Shop (OSS)

Darum lohnt sich der Kurs

Grenzüberschreitende Dienstleistungen stellen Unternehmen vor komplexe umsatzsteuerliche Herausforderungen. Erfahren Sie, wie Leistungsortregelungen innerhalb der EU funktionieren, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu erwarten sind und wie der One-Stop-Shop die Rechtsbefolgungskosten effektiv senken kann.

Das nehmen Sie mit

Mit zunehmender Globalisierung und technischem Fortschritt steigen für Unternehmen die Möglichkeiten grenzüberschreitend tätig zu werden und Konsumenten überall in der Welt zu erreichen. Wenig überraschend besteht daher nach wie vor ein Trend hin zu einem Anstieg elektronischer Dienstleistungen (z.B. Download von Apps) und Online-Seminare, aber auch eine Zunahme von grenzüberschreitendem Verkehr.

Eine zentrale umsatzsteuerliche Frage ist hierbei in welchem Staat grenzüberschreitende Dienstleistungen zu versteuern sind. Innerhalb der EU ist dies regelmäßig der Mitgliedstaat des Konsumenten, wodurch eine Auseinandersetzung mit ausländischem Recht für Unternehmen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsbereich unterlässlich wird. Um die hieraus entstehenden Rechtsbefolgungskosten zu reduzieren, wurde auf EU Ebene mit der Einführung und dem Ausbau des sogenannten „One-Stop-Shop“ bereits auf diese Entwicklungen reagiert.

Ein Überblick über die umsatzsteuerlichen Leistungsortregelungen und Hinweise zur Nutzung des One-Stop-Shop, zeigen Ihnen in welchen Mitgliedstaaten sie umsatzsteuerliche Konsequenzen zu erwarten haben und wie sie die Dienstleistungen über den One-Stop-Shop erklären können.

Ihr Programm im Überblick

Überblick Dienstleistungen:
 
  • Elektronische Leistungen
  • Online Dienstleistungen, die umsatzsteuerlich keine elektronischen Leistungen sind (z.B. Online Kurse)
  • Andere Leistungen mit grenzüberschreitendem Element
 
Nutzung des One-Stop-Shop:
 
  • Registrierung
  • Erklärung von Dienstleistungen
  • Aufzeichnungs- und Berichtspflichten
  • Beendigung und Ausschluss

Interessant für

Geschäftsführer, Steuerberater, Buchhaltungskräfte

Referent*in

  • Stephanie Zolles

    Stephanie Zolles

    Referentin in der Umsatzsteuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen

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Seminar-ID:
332599

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  • 22.09.2025 22.09.2025 0.5 Tage 0.5T Wien Präsenz ab  440,-
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Erwin Skenderi

Bildungsberater

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