Seminar

Neue Wertsicherungsregeln im Mietrecht

5. MILG & ZIAG: Was gilt ab 1.1.2026?

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Ab 1.1.2026 gelten neue gesetzliche Spielregeln für mietvertragliche Wertsicherungsvereinbarungen. Das 5. MILG und das ZIAG greifen auch in bestehende Mietverträge ein, beeinflussen die Vertragsgestaltung und stellen die bisherige Klauselpraxis auf den Prüfstand. Lernen Sie, wie die neuen Regeln auf bereits vereinbarte Wertsicherungen anzuwenden sind, und wie Wertsicherungen künftig wirksam vereinbart werden können.

    Kursüberblick

    Mit 2026 verändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wertsicherungsvereinbarungen grundlegend. Neue gesetzliche Schranken, geänderte Indexierungsmodelle und zusätzliche Formvorgaben greifen tief in die bisherige Vertragspraxis ein. Wie sind die neuen Wertsicherungsregeln nach dem 5. MILG und dem ZIAG umsetzen? Genau diese Frage steht im Zentrum dieses Seminars.
    Im Fokus steht auch die rechtssichere Gestaltung neuer Wertsicherungsvereinbarungen. Behandelt wird, welche Indexierungen künftig noch erlaubt sind, wie die neuen gesetzlichen Begrenzungen für Wohnungsmietverträge im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG wirken und welche Erleichterungen der Gesetzgeber bei zukünftigen Vereinbarungen vorgesehen hat. Ebenso wird aufgezeigt, welche die Rolle der neu geschaffene § 879a ABGB bei der Auswahl der Ausgangsindexzahl verändert und welche rechtlichen Spielräume sich daraus ergeben. Erläutert wird auch die Nichtgeltung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bei längerfristigen Dauerschuldverhältnissen. All diese Bestimmungen entscheiden künftig maßgeblich darüber, ob Vertragsklauseln einer gerichtlichen Kontrolle standhalten oder als unzulässig qualifiziert werden. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf den neuen Vorgaben zur Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen.

    Kursinhalte

    Neuerungen durch das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG)
    • MieWeG-Begrenzung für Wertsicherungen ab 1.1.2026 umsetzen
    • Wertsicherungen in Voll- und Teilanwendung des MRG korrekt anwenden
    • Worin besteht die Notwendigkeit von Parallelrechnungen?
    • Gesetzliche Valorisierung von Richtwerten und Kategorien anpassen
    • Mindestbefristung im MRG von 3 auf 5 Jahre berücksichtigen
    Zivilrechtliches Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG)
    • Ausgangsindexzahl nach § 879a ABGB rechtssicher wählen
    • Keine Geltung des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bei längerfristigen Dauerschuldverhältnissen
    • Erleichterungen für neue Wertsicherungsvereinbarungen nutzen

    Zielgruppe

    • Immobilienverwalter*innen
    • Immobilienmakler*innen
    • Wohnungseigentümer*innen
    • Sachverständige

    Referenten

    Downloads

      0.5 Tage Ab  510,-
      Termin wählen
      Kursinfo
      :
      Aktuell
      Seminar-ID:
      333073
      Ort:
      Wien, Online

      Jetzt im Webshop buchen

      • 08.01.2026 08.01.2026 0.5 Tage 0.5T Wien OnlinePräsenz ab  510,-
        ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien Uhrzeiten

          Kurspreis

           510,-
        • Kurspreis Online  510,-
        • Kurspreis Präsenz  510,-
      • 08.01.2026 08.01.2026 0.5 Tage 0.5T Wien OnlinePräsenz ab  510,-
        ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien Uhrzeiten

          Kurspreis

           510,-
        • Kurspreis Online  510,-
        • Kurspreis Präsenz  510,-

      Preise exkl. MwSt.

      Weiterbildung. Persönlich. Passend.

      Wolfgang Fehr

      Bildungsberater

      +43 1 713 80 24-11 +43 676 602 39 82

      This field is hidden when viewing the form
      This field is hidden when viewing the form
      This field is hidden when viewing the form

      Lernformen im Überblick