Webinar

Die neue Trinkgeldregelung ab 2026

Sozialversicherung, Abrechnung & rechtssichere Umsetzung für Betriebe

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Die neue Trinkgeldpauschale bringt klare Regeln – und neue Pflichten. Erhalten Sie einen kompakten und fundierten Überblick über die gesetzlichen Vorgaben, die Auswirkungen auf Sozialversicherung und Lohnverrechnung sowie konkrete Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Umsetzung in Ihrem Betrieb.

    Kursüberblick

    Die neuen Regelungen zur Trinkgeldpauschale betreffen zahlreiche Betriebe und wirken sich direkt auf Abrechnung, Sozialversicherung und Dokumentationspflichten aus. Das kompakte Webinar vermittelt Ihnen einen klaren Überblick über Pauschalen, Geltungsbereiche und betroffene Dienstnehmer.
    Sie erfahren, wie Abweichungen vom Pauschalbetrag zu behandeln sind, welche Besonderheiten für einzelne Branchen gelten und welche Auswirkungen sich auf GPLB-Prüfungen ergeben.
    Praxisnahe Beispiele und konkrete Handlungsempfehlungen unterstützen eine rechtssichere Umsetzung in der Lohnverrechnung.

    Kursinhalte

    • Gesetzliche Grundlagen und Zielsetzung der Trinkgeldregelung
    • Wie sind die Pauschalen für Gastronomie & Hotellerie, Friseure, Kosmetik, Fußpflege, Masseure, Personenbeförderung (Taxi & Autobus)
    • Zuordnung von Mitarbeiter:innen in Gastronomie und Hotellerie (mit / ohne Inkasso)
    • Welche Dienstnehmer:innen sind von den Geltungsbereichen der neuen Pauschalen umfasst?
    • Praktische Umsetzung in der Lohnverrechnung
    • Das tatsächliche Trinkgeld weicht von den Pauschalbeträgen ab – Wie ist vorzugehen?
    • Wie ist bei Berufsgruppen mit Trinkgeld vorzugehen, wenn keine Pauschale existiert
    • Auswirkung des neuen Informations- und Auskunftsrecht der Dienstnehmer:innen
    • Aufzeichnungs- & Dokumentationspflichten
    • GPLB Prüfzeiträume bis 31.12.2025 - Was passiert mit den bestehenden Öffnungsklauseln?
    • Praxisnahe Fallbeispiele
    • Handlungsempfehlungen für Dienstgeber & Steuerberatung
    • Die Trinkgeldpauschale für Personenbeförderung bringt in folgenden Bundesländern eine wesentliche Veränderung mit, da sie bisher nur für Teile (Reisebus bzw Taxi) eine Verlautbarung erfolgt
      • Taxi: Burgenland, Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg
      • Busreiseunternehmen: Burgenland, Niederösterreich, Wien, Steiermark, Tirol und Vorarlberg

    Zielgruppe

    • Mitarbeitende mit Verantwortung für Lohnverrechnung und Payroll
    • HR- und Personalverantwortliche mit Fokus auf Abrechnung und rechtliche Vorgaben
    • Unternehmer und Führungskräfte in Betrieben mit regelmäßigem Trinkgeldaufkommen
    • Verantwortliche in Gastronomie- und Hotelleriebetrieben
    • Inhaber und Verantwortliche von Friseur-, Kosmetik-, Fußpflege- und Massagebetrieben
    • Verantwortliche in Taxi- und Autobusunternehmen
    • Mitarbeitende aus Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung
    • Alle, die Trinkgeld rechtssicher, korrekt und praxisnah abrechnen müssen

    Referenten

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      333094
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      Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014
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      Kathrin Brumm

      Bildungsberaterin

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