Kursüberblick
Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist seit Jahrzehnten DER Hotspot des Gesellschaftsrechts. Es betrifft GmbHs, FlexCos, Aktiengesellschaften und SEs ebenso wie GmbH & Co KGs und GmbH & Co OGs. Die Frage des Unterschieds zwischen „Mein“ und „Dein“ ist uralt, stellt sich aber beim Verbot der Einlagenrückgewähr immer wieder neu. Haftungsfallen lauern hier für Geschäftsführer sowie Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder ebenso wie für Gesellschafter und Aktionäre, Abschlussprüfer, Banken, Berater, Sachverständige und Vertragspartner.Das Seminar spannt den Bogen von den Grundsätzen der Kapitalerhaltung über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung bis zu praktischen Handlungsempfehlungen.
Kursinhalte
Grundlagen im Bezug auf die Einlagenrückgewähr- Anwendungsbereich der Einlagenrückgewähr
- Gläubigerschutz wahren
- Erlaubte Vermögenstransfers
- Verbotene Vermögenstransfers
- Grenzüberschreitende Sachverhalte kennen
- Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Strafrecht, Insolvenz- und Stiftungsrecht
- Dividende, Gewinnvortrag, nachträgliche Änderung der Gewinnverwendung
- Asymmetrische Gewinnverteilung
- Ausschüttungssperren und Treuepflichten
- Sachdividenden
- Gesellschafter und Aktionäre
- Geschäftsführer, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Abschlussprüfer
- Unechte Dritte und Echte Dritte
- Grundzüge und Kriterien der verdeckten Gewinnausschüttung
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise
- Nachträgliche Sanierung einer verbotenen Einlagenrückgewähr
- Konzerne im Fokus
- Finanzierungen, Cash Pooling und, Versicherungen
- Immobilien und Mietverträge
- Was ist bei Umgründungen zu beachten?
- Übertragung von Geschäftschancen
- Übertragung von Daten, Informationen, Know-how
- Haftung von Geschäftsführern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern swoie Abschlussprüfern
- Rückersatzanspruch der Gesellschaft
- Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts
- Bereicherungsansprüche
- Insolvenzrechtliche Anfechtung
- Eigentumsklage udn Schadenersatz
Zielgruppe
- Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsanwärter
- Unternehmensjuristen
- Mitarbeiter in Banken & Kreditinstituten
- Wirtschaftstreuhänder
