Darum lohnt sich der Kurs
Nach dem Ende der geblockten Altersteilzeit steht die Möglichkeit, den Übergang in die Pension gleitend zu gestalten, vor neuerlichen Änderungen. Expertin Erika Marek informiert Sie ausführlich über geplante Neuerungen und Berechnungen der Ober- und Unterwerte, der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs.Das nehmen Sie mit
Personalverrechner stehen mit drei Partnern in Beziehung: Arbeitnehmer, ÖGK, AMS.Einkommensänderungen des Altersteizeitarbeitnehmers wirken sich für den Arbeitnehmer anders aus als für die ÖGK und für das AMS. Der dem AMS gemeldete Lohnausgleich ist nicht immer mit dem Lohnausgleich ident, den der Arbeitnehmer erhält. Variable Bezüge während der ATZ sind für die Abrechnung mit dem Arbeitnehmer immer relevant, für ÖGK immer irrelevant, für das AMS nur für die Differenzbeitragsgrundlage relevant, für den Lohnausgleich meistens irrelevant, aber nicht immer. Mehrstunden während der Altersteilzeit, die nicht durch Zeitausgleich abgegolten werden, führen zur Rückforderung von Altersteilzeitgeld und können dem Arbeitgeber sehr viel Geld kosten.
Informieren Sie sich bei der Altersteilzeit-Expertin Erika Marek über die neuen Regelungen zur Altersteilzeit und wissen Sie, wie Sie Berechnungen korrekt durchführen. Selbstverständlich erhalten Sie auch die an die neuen Rechtsvorschriften angepassten Mustervereinbarungen.
Ihr Programm im Überblick
- Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen
- Berechnung des Lohnausgleichs
- unterschiedlich bei Beginn der ATZ bis 31.12.2025 oder später
- Verringerung des ATZ-Geldes
- Übergangsbestimmungen in den nächsten Jahren
- Berechnung
- der dem AMS gemeldeten durchschnittlichen Arbeitszeitreduktion
- der Normalarbeitszeit bei Voll- und Teilzeitbeschäftigten
- bei Änderung der Normalarbeitszeit in den letzten 12 Monaten
- des Rückforderungsbetrags, wenn die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeit überschritten wurde
- des Ober- und Unterwerts bei variablen Bezügen
- des Oberwerts bei Krankenständen, Wiedereingliederungsteilzeit etc.
- der Beitragsgrundlage bei variablen Bezügen in den letzten 12 Monaten vor Beginn der ATZ (inkl. Spezialfälle)
- der Beitragsgrundlage und des Lohnausgleichs, wenn bei Beginn der ATZ eine KV-Lohnerhöhung erfolgt
- der Abfertigung am Ende des ATZ
- Auswirkung von Sachbezügen
- Welche Änderungen sind zu melden und welche nicht?
- Unterschiedliche Auswirkungen auf Lohnausgleich und Beitragsgrundlage
- Durchschnittliche Höchstarbeitszeit bzw. Mindestarbeitszeit im 6-monatigen Durchrechnungszeitraum und Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschulden während der gesamten ATZ
Bestandteil von
Interessant für
- Personalverrechner mit Vorkenntnissen / Berufspraxis in der Abrechnung
- Personalverantwortliche und -planer
- Betriebsräte
- Wirtschaftstreuhänder | Steuerberater
- Funktionäre & Angestellte von gesetzlichen beruflichen Vertretungen