Thomas Hubin

Mag. iur.Thomas Hubin

Leitung Konzernarbeitsrecht und Topmanagementbetreuung

Seit 2003 ist er als Jurist im Fachbereich Arbeitsrecht eines großen Infrastrukturdienstleistungskonzerns tätig. Er verfügt über Vortrags-, Beratungs- und Verhandlungserfahrung auf betrieblicher wie auch überbetrieblicher Ebene (Betriebsvereinbarungen, Kollektivvertrag) sowie Erfahrung in der Vertragsgestaltung im Bereich des Topmanagements.

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