Leitung Konzernarbeitsrecht und Topmanagementbetreuung
Seit 2003 ist er als Jurist im Fachbereich Arbeitsrecht eines großen Infrastrukturdienstleistungskonzerns tätig. Er verfügt über Vortrags-, Beratungs- und Verhandlungserfahrung auf betrieblicher wie auch überbetrieblicher Ebene (Betriebsvereinbarungen, Kollektivvertrag) sowie Erfahrung in der Vertragsgestaltung im Bereich des Topmanagements.