ARS Akademie16.02.2026

EU-Harmonisierungs-Richtlinie vor Umsetzung: Steht Österreich vor einem Systemwechsel?

Die geplante EU-Harmonisierungs-Richtlinie im Insolvenzrecht soll grenzüberschreitende Investitionen erleichtern und Mindeststandards schaffen. Für Österreich bedeutet dies punktuelle Anpassungen bei gleichzeitigem Erhalt eines international anerkannten Schutzniveaus. Die alljährliche Tagung Insolvenzrecht der ARS Akademie findet von 12. bis 13. März in Saalfelden statt und beleuchtet unter anderem diesen Vorschlag der Europäischen Kommission.

Die Europäische Kommission verfolgt seit über 10 Jahren das Ziel einer Kapitalmarktunion, die Investitionen und Ersparnisse frei innerhalb der EU fließen lassen soll. Unterschiede in nationalen Insolvenzregelungen gelten als strukturelles Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen. Mit ihrem Vorschlag strebt die Kommission daher gemeinsame Mindeststandards an, um solche Investitionen zu erleichtern.

„Eine Harmonisierung des Insolvenzrechts kann in bestimmten Bereichen sinnvoll sein.  Sie darf jedoch keinesfalls Missbrauchsrisiken eröffnen oder bestehende Schutzmechanismen schwächen. Österreich verfügt über ein sehr gut funktionierendes Insolvenzrecht, das sowohl einen wirksamen Schutz vor Missbrauch gewährleistet als auch hohe Quoten für die Gläubiger sowie eine rasche und effiziente Abwicklung sicherstellt. Dieses hohe Schutzniveau darf auch durch eine Harmonisierung nicht beeinträchtigt werden“, so Mag. Vanessa Eriksson, fachliche Leitung der Tagung Insolvenzrecht und Expertin im Insolvenz- und Exekutionsrecht.

Berührungspunkte und klare Grenzen

Ein zentraler Berührungspunkt der Richtlinie liegt im Gläubigerschutz. Ein hohes Schutzniveau ist entscheidend, um Missbrauch zu verhindern und das Vertrauen in Insolvenzverfahren zu sichern. Die verpflichtende Beiordnung von Gläubigerausschüssen in allen Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen entspreche langjähriger Praxis in Österreich. Auch im Bereich der Insolvenzanfechtung gibt es große inhaltliche Nähe zwischen Richtlinie und österreichischem Recht.

„Eine klare Bruchlinie bildete hingegen das ursprünglich von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Sonderverfahren für Kleinstunternehmen. Dieses war auf eine besonders schnelle und kostengünstige Abwicklung gerichtet, hätte jedoch keine ordnungsgemäße Berücksichtigung aller im Verfahren beteiligten Interessen gewährleistet und zentrale Schutzmechanismen unterlaufen. Umso erfreulicher ist es, dass dieses Verfahren im Laufe der Verhandlungen gestrichen wurde und in der Endfassung der Richtlinie nicht mehr enthalten ist.“, so Eriksson.

Geplante Umsetzung und neue Impulse durch Pre-pack-Verfahren

„Die Richtlinie sieht eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren und neun Monaten ab ihrem Inkrafttreten vor. Ich gehe davon aus, dass die Richtlinie vor dem Sommer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird. Die Umsetzung in das österreichische Recht sollte daher bis Ende 2028 bzw. Anfang 2029 abgeschlossen sein“, so Eriksson.

Geringfügiger Anpassungsbedarf wird insbesondere im Anfechtungsrecht und bei den Bestimmungen zu den Gläubigerausschüssen erwartet. Die Pflichten der Geschäftsleitung, die in anderen Mitgliedstaaten teils erhebliche Umsetzungsprobleme verursachen, sind im österreichischen Recht bereits seit Langem verankert. Aufgrund des Charakters der Richtlinie als Mindestharmonisierung wird Österreich seine bestehenden Regelungen weitgehend beibehalten können. Der geplante Zugriff auf Informationen aus dem Bankkontenregister wird künftig Erleichterungen für Insolvenzverwalter bei der Auffindung von Vermögenswerten des Schuldners bringen.

„Besonders spannend wird die Umsetzung von Titel IV über die Pre-pack Verfahren, die das österreichische Recht bislang nicht kennt. Dieser Titel wird in meinem Vortrag bei der Tagung im Mittelpunkt stehen, da wir insbesondere mögliche Umsetzungsansätze diskutieren können. Das Pre-pack Verfahren beginnt bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens: der Schuldner soll in dieser Phase einen Käufer für sein Unternehmen finden, damit der Verkauf des Unternehmens unmittelbar nach der Verfahrenseröffnung abgewickelt werden kann. Bereits in dieser Vorbereitungsphase ist der spätere Insolvenzverwalter eingebunden, was ihm – anders als in den derzeitigen Verfahren – einen Informationsvorsprung im Insolvenzverfahren verschafft.“, so Eriksson.

Die Tagung Insolvenzrecht der ARS Akademie bringt auch dieses Jahr wieder Insolvenzrechts-Expert*innen im Hotel Gut Brandlhof in Saalfelden zusammen und schafft Raum für vertiefte Analyse und Diskussion.  Mehr Informationen & Anmeldung unter: https://ars.at/seminar/11097/

Über die ARS Akademie

Die ARS Akademie ist Österreichs größter privater Fachseminaranbieter und in allen Bundesländern vertreten. Rund 800 ausgewählte Top-Expert*innen aus Wirtschaft, Praxis und Legistik geben ihr Wissen in rd. 1.200 verschiedenen Veranstaltungen an rd. 18.500 Teilnehmende pro Jahr weiter. Ob topaktuelle gesetzliche Änderungen, neueste Trends oder Basiswissen für den beruflichen Aufstieg – die ARS Akademie bietet mit 15 Fachbereichen ein breites Spektrum an Seminarinhalten und Branchenthemen und deckt so jeden Weiterbildungswunsch ab. Die Seminare können als Präsenz-Veranstaltung und oftmals auch als Online-Seminar im Virtual Classroom besucht werden. Auf Wunsch können die Weiterbildungen als Inhouse-Seminar gebucht werden.