Seminar

Identity Governance im Unternehmen

Zugriffsrechte nachvollziehbar begründen – von ISO 27001 bis DORA

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Ein Berechtigungskonzept überzeugt nicht durch Technik, sondern durch seine Begründung. Das Seminar erklärt anhand eines Zugriffs im Enterprise-Resource-Planning-System (ERP), wie Identity Governance nachvollziehbare, auditfeste Antworten liefert – im Zusammenspiel mit ISO/IEC 27001, DORA, DSGVO, NIS-2 und NISG 2026.

    Kursüberblick

    Wer darf worauf zugreifen – und warum? Genau das ist die Kernfrage der Identity Governance: Zugriffsrechte so vergeben und dokumentieren, dass sie sich im Ernstfall nachvollziehbar begründen lassen. In vielen Unternehmen kann das niemand mehr sauber erklären. Genau das prüfen Auditor*innen im Rahmen von ISO/IEC 27001 – und hier setzt das Seminar an: Aus einer vagen Begründung wird eine nachvollziehbare, risikobasierte Aussage.
    Am Beispiel eines sensiblen Zugriffs im Enterprise Resource Planning (ERP) wird sichtbar, wie sich unterschiedliche Vertrauensstufen für Identität und Anmeldung unterscheiden lassen – und wie sich das in gängigen Identity-and-Access-Management-Tools (IAM) wie Entra ID, Okta, Ping oder CyberArk wiederfindet. Verschiedene Berechtigungsmodelle – von Rechten, die Eigentümer*innen selbst vergeben, bis zu klaren Rollen- und Regelkonzepten – werden an einem Fallbeispiel verglichen, statt nur an ihren Kürzeln erklärt.
    Den rechtlichen Rahmen liefern mehrere Regelwerke: die Finanzbranche über DORA, der Datenschutz über die DSGVO, neue Cybersicherheits-Vorgaben über NIS-2 und NISG 2026 – im Seminar miteinander in Beziehung gesetzt. Ein kurzer Ausblick wirft zum Schluss ein Schlaglicht auf die KI-Verordnung und ihre Bedeutung für die Identity Governance.

    Kursinhalte

    Berechtigungsmodelle: DAC, MAC, RBAC und ABAC im Vergleich
    • Discretionary Access Control (DAC) überlässt Rechtevergabe dem Eigentümer
    • Mandatory Access Control (MAC) regelt Zugriffe über zentrale Vorgaben
    • Role Based Access Control (RBAC) bündelt Rechte in fachlichen Rollen
    • Attribute Based Access Control (ABAC) entscheidet anhand von Attributen
    • Ein Fallbeispiel misst Nachvollziehbarkeit und Minimalprinzip nach NIS-2
    Zugriffsrechte nach DORA, DSGVO und NISG 2026
    • Der Digital Operational Resilience Act (DORA) gilt für Finanzunternehmen
    • Art. 9 Abs. 3 lit. b und d DORA behandelt unbefugten Zugriff und Fehler
    • Art. 9 Abs. 4 lit. c und d DORA regelt Minimalprinzip und Authentifizierung
    • Art. 32 Abs. 1 lit. b und Abs. 4 DSGVO setzt den Erforderlichkeitsmaßstab und fordert Mindeststandards für Sicherheitsmaßnahmen
    • Offenlegung an unbefugte Dritte kann einen Data Breach nach der DSGVO darstellen
    Assurance-Level nach NIST SP 800-63 im ERP-Umfeld
    • Identity Assurance Level (IAL) bewertet die Prüfung der Identität
    • Authentication Assurance Level (AAL) misst die Stärke der Authentifizierung
    • Federation Assurance Level (FAL) bewertet föderierte Anmeldeverfahren
    • Privilegierte Zugriffe im Enterprise Resource Planning (ERP) als Beispiel
    • Das Asset-Inventar erfasst privilegierte Profile als eigene Einträge
    Anhang A und Statement of Applicability begründen
    • Anhang A der ISO/IEC 27001:2022 umfasst Controls wie A.8.5
    • Control A.8.5 behandelt die sichere Authentisierung
    • Das Statement of Applicability (SoA) begründet Controls risikobasiert[BS1] 
    • ISO 19011 regelt die Planung von Auditumfang und Auditiefe
    • Die Reichweite der Zertifizierungsaussage folgt aus den Schwerpunkten
    Ausblick: Identitäts-Governance unter der KI-Verordnung
    • Art. 12 KI-VO regelt die Protokollierung in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme
    • Art. 14 KI-VO regelt die menschliche Aufsicht in Bezug auf Hochrisiko-KI-Systeme
    • Beide Artikel werfen offene Fragen der Identitäts-Governance auf

    Zielgruppe

    • CISOs und Informationssicherheitsbeauftragte, die Berechtigungskonzepte verantworten
    • Security Experts mit IAM- und PAM-Bezug, die Assurance-Level festlegen
    • ISMS-Verantwortliche im laufenden Betrieb, die das SoA pflegen
    • Compliance-Verantwortliche nach NIS-2 und NISG 2026, die Nachweise vorbereiten
    • IT-Sicherheitsverantwortliche im Finanzsektor, die DORA-Vorgaben umsetzen
    • Interne Auditoren und externe Berater, die Berechtigungskonzepte prüfen

    Referenten

    • Bettina Sterner

      Bettina Sterner

      Expertin für Datenschutz, Datensicherheit und KI-Governance

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      Jeffrey Müller-Büchse

      Senior Bildungsberater

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