Warum lohnt sich dieser Kurs?
Ein Strafbescheid der Behörde kommt an – und es gelten andere Regeln als im Strafrecht oder Zivilrecht. Beschwerde, Verwaltungsgericht, Revision: Im Verwaltungsstrafverfahren zählt das Wissen um Grenzen der Strafbarkeit und um die richtigen Verfahrensschritte. Praxisorientiertes Handwerk für den Ernstfall.Kursüberblick
Verwaltungsstrafen unterscheiden sich von Strafrecht und Zivilrecht – und viele bekommen das erst zu spüren, wenn ein Strafbescheid der Behörde ankommt. Verstehen Sie zunächst den rechtlichen Rahmen: Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) definiert, was strafbar ist, welche Grenzen der Strafbarkeit bestehen, und wie Behörden entscheiden dürfen. Die verwaltungsstrafrechtliche Entscheidung folgt klaren Verfahrensregeln – und diese zu kennen ist essenziell. Der kritische Moment kommt mit der Beschwerde gegen den Strafbescheid. Sie lernen, wie das Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VwG) abläuft, welche Argumente zählen, wie die Verhandlung funktioniert, und – entscheidend – welche aufschiebende Wirkung Sie erreichen können. Das kann bedeuten: Die Strafe wird erst nach Abschluss des Verfahrens fällig.Verfahrensfragen wie Verjährung und Strafbemessung sind nicht nur leere Worthülsen, sondern beeinflussen direkt den Ausgang. Die ordentliche und außerordentliche Revision zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sind weitere Schritte, die Sie verstehen müssen. Und wer finanzielle Hürden hat: Verfahrenshilfe gibt es auch im Verwaltungsrecht.
Kursinhalte
- kurze Darstellung des Rechtsbereiches Verwaltungsstrafgesetz (VStG) und Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG)
- die verwaltungsstrafrechtliche Entscheidung der Behörde
- Das Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgericht (VwG) inkl. Verhandlung
- Verfahrensdauer, Verjährung, Strafbemessung
- ordentliche und außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Verfahrenshilfe; aufschiebende Wirkung
Zielgruppe
- Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsanwärter
- Strafbehörden
- bescheiderlassende Stellen
