Thementag

Thementag Privatkonkurs

Entwicklungen im Schuldenregulierungsverfahren

Darum lohnt sich der Kurs

Die Umsetzung der EU-Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (RIRL) brachte eine verkürzte Entschuldungsdauer. Die Regelung ist allerdings zeitlich befristet und läuft mit Juli 2026 aus. Machen Sie sich mit den aktuellen Entwicklungen im Schuldenregulierungsverfahren vertraut & klären Sie die Entschuldungsmöglichkeiten.

Das nehmen Sie mit

Vor 30 Jahren hielt das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren – besser bekannt als Privatkonkurs – Einzug in das österreichische Rechtssystem. Seit der Einführung im Jahr 1995 haben mehrere hunderttausend Menschen in Österreich diese Möglichkeit genutzt, um sich aus ihrer finanziellen Misere zu befreien und einen wirtschaftlichen Neuanfang zu wagen. Voraussetzung für die Teilnahme am Schuldenregulierungsverfahren ist neben der Zahlungsunfähigkeit auch die konsequente Einhaltung der Bestimmungen der Insolvenzordnung – etwa der Verzicht auf neue Schulden und das Sicherstellen der laufenden Fixkosten.

Im Jahr 2021 brachte die Umsetzung der EU-Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie (RIRL) eine bedeutende Reform: Die Entschuldung kann nun bereits nach drei Jahren erfolgen. Diese verkürzte Entschuldungsdauer ist allerdings zeitlich befristet und läuft mit Juli 2026 aus. Ob sie dauerhaft bleibt oder angepasst wird, ist derzeit ungewiss. Machen Sie sich mit den Neuerungen im Privatkonkurs vertraut und klären Sie Ihre Spezialfragen bei Bestellung eines Masseverwalters. Theorie und Praxis greifen beim Thementag perfekt ineinander: Unsere Expert*innen im Schuldenregulierungsverfahren beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung im Privatkonkursrecht und veranschaulicht diese anhand zahlreicher Praxisbeispiele.

Ihr Programm im Überblick

  • Das Schuldenregulierungsverfahren im Spiegel der Judikatur – die Bausteine des Verfahrens unter Berücksichtigung praxisbezogener Aspekte
  • Die letzten Tage des Tilgungsplans für Konsumenten? - Aktuelles zu Zahlungsplan 
    • Erfordernisse an die Mahnung des Schuldners
    • Wann haben Gläubiger nicht angemeldeter Forderungen einen Anspruch auf die Quote?
  • Obliegenheitsverletzungen im Abschöpfungsverfahren  
    • Geltendmachen von Einstelllungsgründen durch Gläubiger
    • Was muss im Antrag behauptet und bescheinigt werden?
  • Der Privatkonkurs aus Bankensicht 
    • regulatorische Rahmenbedingungen und Aufsichtsrecht im Licht des Prtivatkonkurses
    • Auswirkungen einer Insolvenzeröffnung für die betroffene Bank

Interessant für

  • Alle mit der Eintreibung von Forderungen und dem Insolvenzrecht befasste und daran interessierte Personen
  • Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen
  • Unternehmer, Geschäftsführer
  • Mitarbeiter in Banken, von Sozialversicherungsträgern, von Schuldnerberatungsstellen

Referenten

Downloads

1 Tag Ab  680,-
Termin wählen
Seminar-ID:
11098
Ort:
Wien

Jetzt im Webshop buchen

  • 23.09.2025 23.09.2025 1 Tag 1T Wien ab  680,-
    ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien Uhrzeiten

      Kurspreis

       680,-
    • Kurspreis Präsenz  680,-
    • Kurspreis Online

Preise exkl. MwSt.

Sie haben Fragen?

Jeffrey Müller-Büchse

Senior Bildungsberater

+43 1 713 80 24-38

This field is hidden when viewing the form
This field is hidden when viewing the form
This field is hidden when viewing the form

Lernformen im Überblick