Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
Er ist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung und Vertretung von Unternehmen in Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er ist ebenfalls Gründungsmitglied der European Employment Lawyers Association (EELA) und Mitherausgeber des MANZ-Kommentars zum AngG. Als Vortragender hat er einschlägige Erfahrungen.
Wichtige betriebsverfassungsrechtliche Antworten
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