Warum lohnt sich dieser Kurs?
Exekutionsantrag und Exekutionsbewilligung, Drittschuldnererklärung, (un)pfändbare Forderungen & Existenzminimum-Berechnung beschäftigen die Personalverrechnung gar nicht selten. Gewinnen Sie einen soliden Überblick über Ihre Aufgaben als Drittschuldner.Kursüberblick
Gerichtliches Exekutionsverfahren, Verpfändung oder Privatkonkurs: Kaum ein*e Personalverrechner*in muss sich nicht mit Lohnpfändungen auseinandersetzen. Deshalb ist es wichtig, die Bestimmungen, Besonderheiten, Änderungen durch die GREx und Aufgaben des Arbeitgebers als Drittschuldner genau zu kennen – vom Exekutionsantrag bis zum Ende der Lohnpfändung.Nach diesem Seminartag wissen Sie, was nach Erhalt der Exekutionsbewilligung zu tun ist, kennen pfändbare bzw. unpfändbare Forderungen und können die Drittschuldnererklärung abgeben. Sie wissen, wie das Existenzminimum berechnet wird und mit Unterhaltsexekutionen umzugehen ist. Auch Ihre Aufgaben bei einer Zession oder einem Privatkonkurs bereiten keinerlei Schwierigkeiten. Experte Franz Mohr gibt Ihnen zahlreiche Hinweise auf oft schwer zugängliche Gerichtsentscheidungen sowie Lösungen zu Detailfragen.
Kursinhalte
- Exekutionsantrag und Exekutionsbewilligung, Besonderheiten
- Aufgaben des Drittschuldners nach Erhalt der Exekutionsbewilligung
- Umfang und Erstreckung des Pfandrechts
- Unpfändbare Forderungen | Beschränkt pfändbare Forderungen
- Drittschuldnererklärung | Berechnung des Existenzminimums
- Sachleistungen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen
- Abfertigungen & sonstige Beendigungsansprüche
- Unterhaltsexekution | Kostenersatz des Drittschuldners
- Entscheidung des Exekutionsgerichts über Höhe der Aufwandsentschädigung u. a.
- Verständigung vom Bezugsende | Drittschuldnerprozess | Haftung des Drittschuldners u.v.m.
Zielgruppe
- Personalverrechner | Personalsachbearbeiter
- Personalleiter
- Geschäftsführer | Unternehmer | Führungskräfte
- Abteilungsleiter
- Steuerberater | Wirtschaftstreuhänder
ARS Akademie
Referenten
Individuelle Lösungen