Das nehmen Sie mit
Machen Sie sich mit den Aufgaben und Pflichten im Bereich Kennzeichnung, Gebrauchsinformation und Fachinformation vertraut. Das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten und Herausforderungen steht ebenso im Fokus wie die Frage: Worauf ist im Bereich „Information to patient“ zu achten? Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Informationsbeauftragter und kann dieser auch persönlich haften? Unsere Experten klären alle Fragen und geben Ihnen das nötige Rüstzeug für Ihre berufliche Praxis.Ihr Programm im Überblick
- Informationsbeauftragte nach AMG (§ 56): Sachkenntnis, Zuverlässigkeit, Aufgaben
- Informationsbeauftragte und die „Verantwortlichen” nach AMG
- Rechtlicher Rahmen und gesetzliche Grundlagen von Informationsbeauftragten
- Die Stellung von Informationsbeauftragten im Unternehmen (national / international)
- Aufgaben / Pflichten bezüglich Kennzeichnung, Gebrauchsinformation, Fachinformation
- Aufgabendelegation / Vertretungsregelungen
- Praktische Beispiele aus der Tätigkeit von Informationsbeauftragten
- Vorgehen bei werbe- bzw. wettbewerbsrechtlichen Verstößen
- Haftung für Arzneimittelinformationen und persönliche Haftung von Informationsbeauftragten
- Erfahrungsbericht aus Sicht der Informationsbeauftragten inkl. Diskussion
Interessant für
- Geschäftsführer
- Sachkundige Personen (Qualified Persons)
- Leiter der Herstellung oder Qualitätskontrolle
- Informationsbeauftragte sowie Leiter und Mitarbeiter der Abteilungen Arzneimittelsicherheit, Recht, Med.-Wiss. und Zulassung der pharmazeutischen Industrie