Warum lohnt sich dieser Kurs?
Sie klären die vielen Fragen, die das Dreiecksverhältnis Arbeitnehmer – Überlasser – Beschäftiger aufwirft: Rechte & Pflichten aller Beteiligten, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, Arbeitszeit, betriebliche Sozialleistungen bis zur Haftung.Kursüberblick
Statten Sie sich mit rechtlichem Hintergrundwissen und Praxis-Tipps rund um die Arbeitskräfteüberlassung aus. Was muss und darf die überlassene Arbeitskraft, der Überlasser und der Beschäftiger tun? Welche betriebsverfassungs- und europarechtlichen Aspekte sind zu beachten? Wie sieht es mit der Anwendung von Betriebsvereinbarungen im Beschäftigerbetrieb aus?Auch zu Haftung, Vertrag und Abrechnung oder zu Arbeitszeit, Arbeitnehmerschutz und sozialrechtlicher Stellung überlassener Arbeitskräfte treten zahlreiche Fragen auf, die Sie gemeinsam mit dem Arbeitsrechts-Experten Wolfgang Mazal ausführlich klären.
Kursinhalte
- Arbeitskräfteüberlassung als „Dreiecksverhältnis” | Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte
- Kann der Betriebsrat die Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte verbieten?
- Anwendung von Betriebsvereinbarungen im Beschäftigerbetrieb u.A. § 10 Abs. 1 AÜG Geltung von Betriebsvereinbarungen
- Rechte und Pflichten der überlassenen Arbeitskraft, des Überlassers, des Beschäftigers | Haftung von Überlasser und Beschäftiger
- Abgeltung der Arbeitskraft, Vertragsgestaltung und Abrechnungsfragen
- Arbeitszeitfragen | Arbeitnehmerschutz für überlassene Arbeitskräfte
- Sozialversicherungsrechtliche Stellung überlassener Arbeitskräfte | Europarechtliche Aspekte
- Anwendbarkeit betrieblicher Sozialleistungen des Beschäftigers auf überlassene Arbeitskräfte
- Weiterbildung überlassener Arbeitskräfte
- Beendigung von Überlassungen und des Dienstverhältnisses überlassener Arbeitskräfte
Zielgruppe
- Das Seminar wendet sich an Spezialisten der Arbeitskräfteüberlassung in gleichem Maße wie an Berufsanfänger, die in Überlassungsunternehmen überlassenes Personal betreuen.
- Angesprochen werden auch die beratenden Berufe Rechtsanwälte / RAA / Wirtschaftstreuhänder
- Mitarbeiter von Interessenvertretungen