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Altersteilzeit aktuell

Überblick und Berechnungsbeispiele für HR und Personalverrechnung

Warum lohnt sich dieser Kurs?

Die Altersteilzeit steht vor neuerlichen Änderungen: Die Rahmenbedingungen für Anspruch, Zugang, Lohnausgleich und Nebenbeschäftigung werden neu geregelt. Informieren Sie sich im Detail, umgehen Sie die Stolpersteine und nehmen Sie Vertragsmuster mit.

Kursüberblick

Die Möglichkeit, fünf Jahre Altersteilzeit zu beanspruchen und anschließend zum Regelpensionsalter abschlagsfrei in Pension zu gehen, wird es künftig nicht mehr geben. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt sind, entfällt dieses Modell. In den kommenden Jahren gelten Übergangsbestimmungen, während das AMS plant, ab 2026 die tatsächliche Arbeitszeit von Altersteilzeitarbeitnehmern zu überprüfen.

Gefahr besteht vor allem, wenn der Altersteilzeitarbeitnehmer beim Altersteilzeitarbeitgeber fallweise Mehrarbeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze leistet oder die Altersteilzeit vorzeitig endet, unabhängig von den Gründen und unabhängig davon, welcher Vertragspartner das vorzeitige Ende veranlasst hat. Erika Marek, Expertin für Pensionsberechnung und Altersteilzeit, erläutert detailliert die Auswirkungen und Gestaltungsmöglichkeiten.

Kursinhalte

  • Verringerung des Altersteilzeit-Geldes
  • Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen
  • Antrittsalter für die Altersteilzeit (ATZ)
  • Höchstdauer, spätestes Ende
    • Im Dauerrecht und im Übergangsrecht
  • Wann endet in Zukunft die ATZ mit der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension? Wann nicht?
  • Mit welchen Nachteilen muss der Altersteilzeitarbeitnehmer in Zukunft hinsichtlich seiner späteren Pension rechnen?
    • Teilpension statt Altersteilzeit (Welche Bestimmungen gelten im Übergangsrecht)
  • Geänderte Berechnung des Lohnausgleichs
  • Korrekte Berechnung der dem AMS zu meldenden durchschnittlichen Arbeitszeitreduktion (Ein Irrtum kostet viel Geld)
  • Normalarbeitszeit bei Vollbeschäftigten und bei Teilzeitbeschäftigten
  • Durchschnittliche Höchstarbeitszeit und durchschnittliche Mindestarbeitszeit im 6monatigen Durchrechnungszeitraum und Ausgleich von Zeitguthaben und Zeitschulden während der gesamten Altersteilzeit.
  • Berechnung des Rückforderungsbetrags, wenn die dem AMS gemeldete durchschnittliche Arbeitszeit überschritten wurde
  • Wann ändert sich der Lohnausgleich während der ATZ und wann ändert sich nur das Teilzeitentgelt?
  • Wann bringt eine Gehaltserhöhung währen der ATZ dem Altersteilzeitarbeitnehmer keinen Vorteil?
  • Beitragsgrundlage mit Beginn der Altersteilzeit und Änderungen während der ATZ
  • Sachbezüge während der ATZ
  • Nebenbeschäftigung während der ATZ – was passiert?

Zielgruppe

  • Personalverantwortliche, -planer & -verrechner
  • Betriebsräte
  • Gewerkschaften
  • Wirtschaftstreuhänder | Steuerberater
  • Funktionäre & Angestellte von gesetzlichen beruflichen Vertretungen
  • Mitarbeiter von Kammern

Referenten

  • Erika Marek

    Erika Marek

    Expertin für Pensionsberechnung und für Altersteilzeit

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Seminar-ID:
10512
Approbation
:
approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014
Ort:
Linz, Wien, Online

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