Darum lohnt sich der Kurs
Die Vergütungsbestimmungen des BWG regeln die Gestaltung von Vergütungssystemen in Banken und setzen auf Risikominimierung und Nachhaltigkeit. Lernen Sie im Kurs, wie Bonuszahlungen so gestaltet werden, dass sie den aktuellen Vergütungsgrundsätzen des Bankwesengesetz entsprechen und verantwortungsbewusstes Handeln fördern.Das nehmen Sie mit
Die Vergütungsbestimmungen des BWG enthalten umfassende Vorgaben zur Gestaltung von Vergütungssystemen in Banken. Ziel ist es, riskante Anreize zu minimieren und nachhaltiges sowie verantwortungsvolles Handeln bei Bankgeschäften zu fördern. Die Vergütungsbestimmungen legen Wert auf eine ausgewogene Verbindung zwischen festen und variablen Vergütungsanteilen, berücksichtigen langfristige Unternehmensziele und verlangen die Einhaltung strenger Transparenzpflichten. Im Kurs zeigen wir Ihnen, wie Sie die Vergütungsbestimmungen des BWG effizient umsetzen und Bonuszahlungen sowie Vergütungsmodelle regelkonform gestalten. Praxisnahe Tipps erleichtern es Ihnen, die aktuellen Vergütungsgrundsätze in Ihrem Unternehmensalltag zu integrieren. Legistische Neuerungen auf EU- und nationaler Ebene, wie z. B. Anpassungen durch die CRD V, fließen unmittelbar in die Kursinhalte ein. Durch eine umfassende Einführung in die Vergütungsbestimmungen des BWG erhalten Sie das nötige Wissen, um Compliance sicherzustellen und Risiken zu minimieren. Setzen Sie auf nachhaltige Vergütungsmodelle und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil durch verantwortungsbewusste Vergütungspolitik.Ihr Programm im Überblick
- Meldewesen
- Anwendungsbereich der Vergütungsbestimmungen
- Vergütungsgrundsätze - Governance & Risikobegrenzung
- Legistische Neuerungen auf EU-Ebene & nationaler Ebene
- Umsetzung der Vergütungsvorgaben in der Praxis
Interessant für
- Mitarbeiter in Personalabteilungen von Finanzinstituten, die sich mit Vergütungssystemen beschäftigen
- Führungskräfte / Betriebsräte
- Mitarbeiter in Banken (insb. Bereich Personal & Recht)
- Rechtsanwälte, Bankprüfer
- Unternehmensberater, Interessenvertretungen