Das nehmen Sie mit
Kollektive Mitbestimmung im Betrieb braucht rechtliche Klarheit und praktische Durchsetzungskraft – genau hier setzen Franz Schrank und Gerhard Burgstaller an. Im Zentrum stehen jene Mitwirkungsrechte des Betriebsrats, mit denen Arbeitsbedingungen aktiv gestaltet und personelle Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen rechtssicher beeinflusst werden können. Behandelt werden auch Betriebsgeheimnisse, Datenschutz im Arbeitsverhältnis, Kontrollmaßnahmen sowie Sozialplanregelungen – immer mit Fokus auf konkrete Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Betriebsvereinbarung: von rechtlicher Wirkung und Zuständigkeiten bis hin zu Gestaltung, Geltungsdauer und Änderbarkeit. Unsere Arbeitsrechtsexperten liefern das nötige Know-how, um Mitbestimmungsrechte im Unternehmen wirksam und nachhaltig durchzusetzen.Ihr Programm im Überblick
- Elementares zur Mitwirkung
- Interessenausgleich, Zusammenarbeitsgebote, „Kampfverbot”
- Was sind die wichtigsten Mitwirkungsinstrumente?
- Betriebsrat und Vorsitz
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- Vertraulichkeit
- Arbeitsbedingungen und Personelles
- Einhaltung arbeitsrechtlicher Pflichten gegenüber Arbeitnehmern
- Auskunfts-, Überwachungs-, Interventions- und Beratungsrechte
- Direkte Einklagbarkeiten
- Datenschutz-Neuerungen
- Personelles
- Urlaubsfragen, Einstellungen, Aufnahmen, Beförderungen, Versetzungen
- Beendigungen, insb. vor Kündigungen, Arbeitszeitgestaltungen
- Soziale Mitwirkungsrechte
- Mitarbeiter-Kontrollmaßnahmen, Personaldatenverarbeitungen, Mitarbeiterbeurteilungssysteme
- Beschäftigung von Leiharbeitskräften, Sozialplanmaßnahmen, Pensions(kassen)regelungen & Auswirkungen auf Leiharbeitskräfte
- Mitbestimmung durch Abschluss von Betriebsvereinbarungen (BV)
- Echte und freie BV
- Welche Inhalte und formale Gestaltung sind zu berücksichtigen?
- Geltungsdauer, Änderbarkeit
- Rechtswirksamkeit, Zuständigkeiten, Kundmachung
Interessant für
- Betriebsratsmitglieder
- Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder
- Führungskräfte aller Ebenen, Abteilungsleiter
- Personalleiter & Mitarbeiter im Personalbereich
- Referenten von Interessenvertretungen