Seminar

Kartellrechts-Regeln in der Praxis

Vom Umgang mit Wettbewerbern, Kunden, Lieferanten & Kartellbehörden

Darum lohnt sich der Kurs

Kartellrechtsverstöße können schwerwiegende Folgen haben. Dieses Seminar vermittelt praxisnah, was erlaubt ist, wie Sie Verstöße vermeiden und Ermittlungen rechtssicher begegnen. Fallbeispiele und Verhaltenstipps stärken Ihre Compliance im Umgang mit Wettbewerbsbehörden.

Das nehmen Sie mit

Ziel des Seminars ist die Vermittlung eines Verständnisses der untersagten Aktivitäten sowie die Früherkennung der Notwendigkeit von Rechtsberatung im Einzelfall – selbst wenn kartellrechtliches Compliance-Programm bereits besteht.
Sie erhalten Verhaltensanleitungen bei Ermittlungen durch Wettbewerbsbehörden.

Ihr Programm im Überblick

  • Kartellrechts-Regeln in der Praxis – Vom Umgang mit Wettbewerbern, Kunden, Lieferanten & Kartellbehörden
  • Kartellrecht – Was ist erlaubt? Was ist verboten?
  • Fallbeispiele
  • Tipps für den Umgang mit Behörden
  • Welche Behörde ist wofür zuständig?
  • Do's & Don'ts bei Ermittlungen, insb. Hausdurchsuchungen
  • Kronzeugenregel: Pros & Cons
  • Umsetzung Kartellrechts-Compliance in einem Unternehmen wie z. B. Borealis

Bestandteil von

Interessant für

  • Compliance Officer | Vorstands- & Aufsichtsratsmitglieder, Leiter & Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden
  • Führungskräfte und Mitarbeiter von 
    • Industrie, Gewerbe / börsennotierten Unternehmen / Aufsichtsbehörden 
    • Universitäten, Forschungszentren / Dienstleistungsunternehmen / IT-Unternehmen 
  • Leiter und Mitarbeiter von 
    • Rechtsabteilungen / Finanzen, Controlling / Beteiligungen | Unternehmensstrategie / Risikomanagement 
    • HR / IKS, Interne Revision & Kommunikation / Portfoliomanagement und Produktentwicklung 
    • Forschungs- und Entwicklungsabteilungen / Back und Front Office
  • Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte u. a. einschlägige Berater
  • Rechtsanwaltsanwärter
  • Öffentliche Verwaltung, Behörden, Magistratsabteilungen

Referenten

Wichtige Informationen

Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa

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