Mit fast eineinhalb Jahren Verspätung wurde das HinweisgeberInnenschutz-Gesetz ("HSchG") im Nationalrat verabschiedet. Das neue Gesetz ist seit 25. Februar 2023 in Kraft. Unternehmen des privaten und öffentlichen Sektors mit mind 250 Arbeitnehmern müssen nun binnen sechs Monaten – dh bis zum 25. August 2023 – ein adäquates internes Hinweisgebersystem einrichten. Diese Verpflichtung gilt dann ab 17. Dezember 2023 auch für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Erhalten Sie einen konzisen und praxisnahen Einblick in die neuen Compliance-Pflichten aufgrund des HSchG. Wir zeigen Ihnen auch anhand von Use Cases, was Sie aus rechtlicher Sicht bei der Einrichtung einer internen Meldestelle und bei der Bearbeitung von anonymen/nicht anonymen Hinweisen berücksichtigen müssen. Und erfahren Sie, welche Pflichten und Ausnahmen für den Schutz der Identität von Whistleblowern bestehen, wie Sie im Umgang mit Meldungen datenschutzkonform agieren und welchen Informations- und Dokumentationspflichten Sie nachkommen müssen.
Ihr Programm im Überblick
Umsetzungspflichten und Übergangsfristen in Österreich
Anwendungsbereich des HSchG, verpflichtete Unternehmen
Rechtskonforme Ausgestaltung interner Meldekanäle und Abwicklung des Meldeverfahrens
Zulässige Besetzung der Meldestelle
Verhältnis interne/externe Meldekanäle
Informations- und Dokumentationspflichten
Vorgaben für den Schutz des Whistleblowers, insbesondere vor Vergeltungsmaßnahmen
Datenschutzrechtliche Spezialbestimmungen des HSchG und Unterschiede bei nach dem HSchG verpflichtenden und darüber hinausgehenden Compliance-Systemen
Überprüfung von Hinweisen, Umgang mit und Handlungsoptionen bei offenkundig falschen Meldungen