Psst … schon gehört: Als Compliance-Experte müssen Sie ein offenes Ohr für Whistleblower haben – und brisante Hinweise datenschutzkonform behandeln. Werfen Sie einen Blick auf die Praxis anderer Unternehmen und machen Sie Ihre interne Meldestelle fit für alle Anforderungen.
Das nehmen Sie mit
Seit Dezember 2023 ist es für Unternehmen in Österreich Pflicht: Bei mehr als 50 Mitarbeiter*innen müssen laut dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) interne Meldestellen für Hinweisgeber*innen eingerichtet werden. Österreich folgt damit der EU-Whistleblowing-Richtlinie. Welche Punkte im Detail zu beachten sind, um den Schutz der Whistleblower effektiv umzusetzen, erfahren Sie in diesem Webinar.
Aller Anfang ist schwer – aber Sie sind nicht allein. Dank erster Lessons Learned profitieren Sie von den Erfahrungen anderer Unternehmen. Anhand konkreter Beispiele wird das komplexe Thema HSchG gleich sehr viel greifbarer. Worauf es bei der Besetzung von internen und externen Meldestellen ankommt und welche Fallstricke die Umsetzung erschweren können, ist so schnell und einfach erklärt. Die eingegangenen Hinweise wollen dann aber auch korrekt bearbeitet werden: Damit Sie den gesetzlich geforderten Dokumentationspflichten nachkommen können, stehen auch die Datenschutzrechtlichen Spezialbestimmungen des HSchG auf dem Programm.
Verstöße gegen das HinweisgeberInnenschutzgesetz haben Konsequenzen: Welche das sind und wie Sie mit offensichtlichen Falschmeldungen umgehen, beleuchten wir im letzten Teil des Webinars.
Ihr Programm im Überblick
Umsetzungspflichten und Übergangsfristen in Österreich
Anwendungsbereich des HSchG § 13, verpflichtete Unternehmen
Rechtskonforme Ausgestaltung interner Meldekanäle und Abwicklung des Meldeverfahrens einschließlich erster Lessons Learned aus der bisherigen Umsetzungspraxis
Zulässige Besetzung der Meldestelle
Verhältnis interne/externe Meldekanäle
Informations- und Dokumentationspflichten
Bearbeitung von Hinweisen
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats
Vorgaben für den Schutz des Whistleblowers, insbesondere vor Vergeltungsmaßnahmen
Datenschutzrechtliche Spezialbestimmungen des HSchG und Unterschiede bei nach dem HSchG verpflichtenden und darüber hinausgehenden Compliance-Systemen
Überprüfung von Hinweisen, Umgang mit und Handlungsoptionen bei offenkundig falschen Meldungen
IT & Datenschutzanwältin bei DORDA Rechtsanwälte GmbH
Wichtige Informationen
Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel.
Online
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom.
Präsenz mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Online mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Präsenz & Online-Kombi
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt kein Selbststudium.
Blended Learning
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt Selbststudium-Elemente.