Die GREx ordnet Zwangsvollstreckungen neu und brachte wesentliche Erleichterungen mit dem Gesamtvollstreckungsverfahren und den erweiterten Exekutionspaketen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Neuerungen bestmöglich nutzen.
Das nehmen Sie mit
Mit 1. Juli 2021 ist die Gesamtreform des Exekutionsrechts in Kraft getreten. Die GREx brachte umfassende Änderungen, etwa für die einfachere Durchsetzung von Geldforderungen auf das bewegliche Vermögen des Schuldners. Die Rolle des Verwalters wurde geschaffen und die Schnittstelle zum Insolvenzrecht reformiert.
Welche Auswirkungen die GREx auf Forderungen hat und wie Gläubiger davon profitieren, wissen unsere Expert*innen Franz Mohr und Vanessa Eriksson. Sie geben Ihnen einen Überblick über das Exekutionsverfahren nach der Reform: von der Einbringung des Exekutionsantrags bis zur vollständigen Befriedigung. Die Neuerungen wie etwa bei der Zuständigkeit, zur Ausdehnung der Exekution und zum Ruhen des Verfahrens als auch bei der Fahrnis- und Forderungsexekution sowie im neu gefassten Abschnitt über die Vermögensrechte fließen in den Kurs ein. Das erweiterte Exekutionspaket mit einem Verwalter und die Vorteile gegenüber der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers werden ebenso geklärt wie die optimale Vorgehensweise bei einer Zahlungsunfähigkeit. In Hinblick auf die Rechtsprechung und den Erkenntnissen aus der Praxis erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen das Gesamtvollstreckungsverfahren bietet.
Ihr Programm im Überblick
Grundsätze der Reform
Verwalter (Aufgaben, Befugnisse, Verwertung, Erstellung eines Verteilungsentwurfs)
Forderungen: Pfändung, Geltendmachen, Einholung einer Drittschuldnererklärung, Existenzminimum
Vermögensrechte: Pfändung, Durchsetzung und Verwertung
Fahrnisse: Pfändung, Verwertung
Sonstige Neuregelungen
Interessant für
Rechtsanwälte
Leiter und Mitarbeiter von Rechtsabteilungen
Mit der Eintreibung von Forderungen befasste Personen
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel.
Online
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom.
Präsenz mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Online mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Präsenz & Online-Kombi
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt kein Selbststudium.
Blended Learning
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt Selbststudium-Elemente.