Es gibt Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe und Umsätze zur doppelten Buchhaltung verpflichtet sind. Ein Aufwand, der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften oft wenig Sinn macht. Sie sind – bis zur Erreichung eines gewissen Umsatzzieles – von der Pflicht ausgenommen. Sofern sie auf eine freiwillige doppelte Buchhaltung verzichten, kommt in ihrem Fall die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) zum Tragen. Das gilt auch für sogenannte freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte und Künstler. Wir versorgen Sie mit dem nötigen Wissen, um Ihre Einnahmen und Ausgaben verfolgen zu können.
Sie erhalten einen Überblick über die Funktionsweise der EAR und erfahren, wie Sie sie effizient in Ihrem Unternehmen einsetzen. Praxisnahe Beispiele unserer Expert*innen zeigen Ihnen die Unterschiede zur doppelten Buchführung, erläutern Dinge wie die Aufzeichnungspflichten, das Anlageverzeichnis, den Spesenverteiler und die rechtlichen Voraussetzungen. Es folgen kurze Einblicke in die Systeme der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und der Sozialversicherungen. Ermitteln Sie Ihren Gewinn am Jahresende und verstehen Sie das Prinzip der Steuererklärung durch Ausfüllen von Musterformularen.
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