Fehlende CE-Kennzeichnung und ihre Folgen

OGH-Entscheidung über Verweis & Gewährleistung

Seminar-ID:
332362
Kursinfo
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AktuellNeu
Veranstaltungsformat
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Seminar

Darum lohnt sich der Kurs

Im Grunde ist es ganz einfach: Wo CE draufsteht, ist in der Regel ein EU-konformes Bauprodukt drin. Doch was, wenn diese Kennzeichnung nicht vorhanden ist? Wir klären mit Ihnen, ob es sich dabei um einen gewährleistungsrechtlichen Mangel handelt.

Das nehmen Sie mit

EU-Verordnungen gelten direkt und müssen nicht durch nationale Gesetze umgesetzt werden. Allerdings kennen viele Unternehmer diese nicht oder nur teilweise. Eine davon ist die Bauprodukte-Verordnung (305/2011), die eine CE-Kennzeichnung verlangt. Kürzlich entschied der Oberste Gerichtshof, ob eine fehlende CE-Kennzeichnung einen Mangel darstellt (7 Ob 43/23h vom 28.06.2023) und ob ein allgemeiner Verweis auf die geltenden ÖNORMEN diese automatisch zum Vertragsinhalt macht.

Nikolaus Fuchs, Leiter der Produktinformationsstelle des Österreichischen Instituts für Bau, informiert Sie konkret über Bauprodukte-Verordnung, harmonisierte Normen, das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und die Vorschriften rund um das CE-Kennzeichen. Auch der Verweis auf die ÖNORMEN sowie deren Rechtsnatur, Geltung und Auslegung werden besprochen. Danach übernimmt RA Hermann Wenusch und erläutert den Zusammenhang der CE-Kennzeichnung und der Gewährleistung, Vertragsinhalten und gewährleistungsrechtlichen Mängeln.

Ihr Programm im Überblick

  • Bauproduktenverordung
  • Harmonisierte Normen
  • Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB)
  • CE-Kennzeichnung und Gewährleistung
  • Vertragsinhalt
  • Gewährleistung & Mangel
  • ÖNORMen

Interessant für

  • Bauträger
  • Bauherren
  • Architekten
  • Gewerberechtliche Geschäftsführung
  • Technische Leitung
  • Hersteller, Importeure
  • Konstrukteure
  • Verwender von Maschinen, Anlagen und sonstigen Produkten

Referent*in

  • Nikolaus Fuchs

    Nikolaus Fuchs

    Leiter der Produktinformationsstelle des Österreichischen Instituts für Bau

  • Hermann Wenusch

    Hermann Wenusch

    Rechtsanwalt & Experte zum Thema Bauwerkvertragsrecht

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Wolfgang Fehr

Bildungsberater

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