Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer

Änderung der Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025

Seminar-ID:
332601
Veranstaltungsformat
:
Seminar

Darum lohnt sich der Kurs

Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung tritt am 1.1.2025 in Kraft. Auch ausländische Unternehmer können dann in Österreich von der Befreiung profitieren. Optimieren Sie jetzt Ihre Steuerstrategie.

Das nehmen Sie mit

Mit der Richtlinie 2020/285 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf eine grundlegende Reform der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung geeinigt. Die österreichische Umsetzung dieser Reform erfolgt im Rahmen des AbgÄG 2024 und tritt mit 1. Januar 2025 in Kraft.

Das Herzstück dieser Reform ist die Ausweitung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung auf nicht ansässige Unternehmer. Das bedeutet, dass auch ausländische Unternehmer künftig die Kleinunternehmerbefreiung in Österreich in Anspruch nehmen können. Umgekehrt profitieren auch inländische Unternehmer von dieser Regelung, indem sie als Kleinunternehmer in anderen Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer befreit sein können. Diese Änderungen erweitern die Möglichkeiten für Unternehmen, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu optimieren und international zu agieren.

Machen Sie sich mit den aktuellen Neuerungen durch die Reform der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerbefreiung vertraut und erfahren Sie, was Kleinunternehmer im In- und Ausland beachten müssen. Informieren Sie sich über die Auswirkungen der Reform auf Ihre Umsatzsteuerpflichten und optimieren Sie Ihre Geschäftsstrategien entsprechend.

Ihr Programm im Überblick

Kleinunternerhmerbefreiung in Österreich:
  • Änderungen für inländische Kleinunternehmer hinsichtlich österreichischer Umsatzsteuer (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994)
  • Ausweitung der inländischen Befreiung auf andere EU Unternehmer
Kleinunternerhmerbefreiung in anderen Mitgliedstaaten:
  • Nutzung durch österreichische Unternehmer
  • Registrierung zum „SME Schema“
  • Einreichung quartalsweiser Meldungen
  • Beendigung und Ausschluss

Interessant für

  • Kleinunternehmer und Unternehmer
  • Steuerberatung
  • Wirtschaftsprüfung
  • Mitarbeiter im Finanz- & Rechnungswesen

Referent*in

  • Stephanie Zolles

    Stephanie Zolles

    Referentin in der Umsatzsteuerabteilung des Bundesministeriums für Finanzen

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Erwin Skenderi

Bildungsberater

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