Darum lohnt sich der Kurs
Kollektivvertrag, Probezeit oder Dienstreisen: Gehen Sie mit überlassenen Arbeitskräften in der Personalverrechnung rechtskonform um. Es lauert so mancher Stolperstein. Im Online-Seminar werden alle entscheidenden Aspekte kompakt erklärt, sodass Sie Rechtssicherheit gewinnen.Das nehmen Sie mit
Die Arbeitskräfteüberlassung - auch "Zeitarbeit" oder "Leiharbeit" genannt - stellt eine wichtige Form der Beschäftigung dar, die sowohl den Arbeitnehmern als auch den Unternehmen flexible Lösungen bietet. Allerdings gehen mit dieser Flexibilität komplexe Anforderungen einher, die in der Lohnverrechnung Schwierigkeiten verursachen können.Welcher Kollektivvertrag kommt zu tragen? Was darf mit überlassenen Arbeitskräften vereinbart werden und was nicht? Wie ist mit einer flexiblen Arbeitszeit umzugehen und wie sind Sonderzahlungen zu berechnen?
Erkennen Sie die vielen Tücken, informieren Sie sich im Online-Seminar und meiden Sie mit Ihrem Wissen die Stolperfallen.
Ihr Programm im Überblick
Welcher Kollektivvertrag kommt zu tragen?- Wenn der Arbeitgeber nicht nur Arbeitskräfteüberlasser ist, sondern z.B. auch noch einen Schlossereibetrieb hat
- Die Probezeit in der Arbeitskräfteüberlassung und ihre Probleme
- Zulässige und verbotene Vereinbarungen in Bezug auf überlassene Arbeitskräfte
- Was gibt es bei Befristungen zu beachten: Was ist zulässig und was nicht?
- Was ist aus Sicht des Überlassers zu beachten, wenn eine flexible Arbeitszeit eingeführt wird?
- Welche Probleme entstehen bei der Zeitkontenführung?
- Wie sind nicht ausgeglichene Gutstunden zu behandeln?
- Welche Arbeitszeit schulden überlassene Arbeitnehmer bei unterschiedlichen kollektivvertraglichen Arbeitszeiten?
Die Dienstreise in der Arbeitskräfteüberlassung
- Fahrtkosten und Nächtigungsgelder im Zuge von Dienstreisen
- Die Beurteilung von Dienstreisen bei der Arbeitskräfteüberlassung
Die Kommunalsteuer - ein kurzer Einblick in die Probleme
Interessant für
- Personalverrechner, Bilanzbuchhalter und Buchhalter nach BibuG in Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen und Steuerberatungskanzleien
- Berater von Interessensvertretungen (AK, WK und Gewerkschaften)
- Personalberater in Arbeitskräfteüberlassungs- und Beschäftigungsunternehmen