Warum lohnt sich dieser Kurs?
Wenn ein Bescheid angegriffen wird, beginnt das Spiel. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist die wichtigste Kontrollinstanz für Behördenentscheidungen – von der Beschwerdeart bis zur Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieses Seminar zeigt, wie Entscheidungen haltbar sind und wie man sie erfolgreich anficht.Kursüberblick
Wer Behördentscheidungen erlässt oder angreift, steht vor praktischen Herausforderungen: Ist ein Bescheid haltbar? Welches Gericht ist der richtige Weg? Wie argumentiert man erfolgreich in einer Verhandlung? Dieses Seminar vermittelt die notwendigen Grundlagen: Sie verstehen die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen den Verwaltungsgerichten und zwischen Landes- und Bundeskompetenzen – damit Sie wissen, wohin eine Beschwerde überhaupt gehört. Sie kennen die einzelnen Beschwerdearten und deren Erfolgsaussichten je nach Sachverhalt. Sie durchschauen das verwaltungsgerichtliche Verfahren in seiner praktischen Anwendung: Wie funktioniert eine Verhandlung? Welche Anforderungen stellt das Verwaltungsgerichtsgesetz (VwGG), das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) und die Bundes-Abgabenordnung (BAO)?
Am Ende haben Sie auch die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtshöfe sowie ordentliche und außerordentliche Revisionen im Blick – für jene Fälle, in denen es um grundsätzliche Rechtsfragen geht. Das Resultat: Sie können Verfahren strategisch planen und Bescheide sowohl erlassen als auch anfechten mit vollem Verständnis für die rechtlichen Spielregeln.
Kursinhalte
- Darstellung der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit 1. und 2. Instanz
- Abgrenzung zwischen den VwG; Landes- und Bundeskompetenzen
- Die einzelnen Beschwerdearten
- Das verwaltungsgerichtliche Verfahren und die Verhandlung vor den VwG
- Die Anwendung des VwGVG; AVG, VStG, BAO; VwGG
- Die Entscheidungen der VwG; ordentliche und außerordentliche Revision
Zielgruppe
- Mitarbeiter in Behörden die Bescheide erlassen dürfen
- Mitarbeiter und Leiter in Verwaltungsbehörden
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Juristen
