Seminar

Terrorismusfinanzierung & Finanzstrafdelikten erkennen

Mittelherkunft & Mittelverwendung: Prävention von Geldwäsche

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Finanzstrafdelikte können als Vortaten zur Geldwäsche dienen, da sie illegale Einnahmen verschleiern und in den legalen Finanzkreislauf einschleusen. Verdächtige Transaktionen sind umgehend zu melden. Im Kurs zeigen wir Ihne, wie Sie Terrorismusfinanzierung und Finanzstrafdelikte erkennen.

    Kursüberblick

    Finanzstrafdelikte und Terrorismusfinanzierung stellen erhebliche Risiken für Unternehmen und Finanzinstitute dar. Sie sind oft eng miteinander verbunden und beinhalten illegale Geldströme, die in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust werden. Die Erkennung und Prävention dieser Delikte sind entscheidend, um rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Methoden Täter nutzen, um Gelder für terroristische Aktivitäten oder als Vortaten zur Geldwäsche zu verschleiern.

    Beleuchten Sie im Kurs die Methoden und Hintergründe der Terrorismusfinanzierung, deren Erkennung und Prävention sowie die Bedeutung des Umgangs mit politisch exponierten Personen (PEP). Wir gehen auf das Geldwäscherisiko bei Kryptowährungen ein und Sie erfahren, wie die Zollbehörde bei Barmittel im Zusammenhang mit einer möglichen kriminellen Tätigkeit vorgeht. Relevante Strafnormen im StGB und FinStrG werden verständlich erläutert und auf Verdachtsmeldungen nach § 16 FM-GwG eingegangen.

    Konkrete Handlungsempfehlungen für den Arbeitsalltag vermitteln, wie Verpflichtete nach FM-GwG reagieren, Risiken frühzeitig erkennen und rechtssicher handeln können. Ideal für alle, die Finanzstrafdelikte als Vortaten zur Geldwäsche erkennen und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung aktiv umsetzen wollen.

    Kursinhalte

    Finanzstrafdelikte als Vortaten zur Geldwäsche
    • § 165 Strafgesetzbuch (StGB) regelt Geldwäscherei als Straftatbestand
    • Vortaten: Korruption, Untreue, Steuerhinterziehung
    • Wie sollen Verpflichtete nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) reagieren?
    Terrorismusfinanzierung: Methoden und Hintergründe
    • Abgrenzung zu Geldwäscherei: Finanzierung vs. Verschleierung
    • Finanzströme durch Strohpersonen und Scheinfirmen
    • Typische Sektoren: NGOs, Handel, Kryptowährungen
    • Welche aktuellen Fälle geben praxisnahe Hinweise?
    Strafrechtliche Grundlagen und Erscheinungsformen
    • Relevante Normen im Strafgesetzbuch (StGB) und Finanzstrafgesetz (FinStrG)
    • Erscheinungsformen: Kickback-Zahlungen, Untreue, Betrug
    • Zusammenhang zwischen Korruption und Geldwäscherei
    Erkennungsmerkmale und Verhalten im Verdachtsfall
    • Auffällige Transaktionen: Bargeld, Kryptowährungen, Offshore-Konten
    • Wie geht man bei Verdacht vor? Verdachtsmeldungen nach § 16 FM-GwG
    • Rolle der Geldwäschemeldestelle (Financial Intelligence Unit, FIU)
    Politisch exponierte Personen (PEP) im Risikomanagement
    • Definition nach EU-Richtlinie (4. Geldwäsche-Richtlinie)
    • Verpflichtung zur verstärkten Sorgfaltspflicht (§ 9 FM-GwG)
    • Praktische Prüfmechanismen im Kunden-Onboarding
    Bargeld und internationale Kontrolle
    • Was passiert mit Bargeld, wenn es vom Zoll aufgegriffen wurde?
    • Meldepflichten nach EU-Verordnung (EG) Nr. 1889/2005
    • Risiken durch Umgehung und Verschleierung von Bargeldbewegungen
    Weitere Programmpunkte des Seminars
    • Proliferationsfinanzierung: rechtliche Einordnung und Beispiele
    • Unterschiede zwischen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung
    • Zahlreiche Praxisbeispiele aus Ermittlungen und Betriebsprüfungen

    Bestandteil von

    Zielgruppe

    • Geldwäschebeauftragte die mehr über die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung erfahren möchten
    • Fach- und Führungskräfte, die mit der Bekämpfung­ ­und Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie dem internen Risikomanagement­ befasst sind
    • Mitarbeiter von Behörden, die Finanzstrafdelikte einfach erkennen möchten
    • Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften, Finanzministerium & Betriebsprüfer die mehr über Geldwäscheprävention erfahren möchten

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