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Vertragsänderungen im Vergaberecht

Darf’s ein bisserl mehr sein?

Darum lohnt sich der Kurs

Die nachträgliche Vertragsänderung im Vergaberecht ist ein sensibles Thema und nur in bestimmten Ausnahmefällen zulässig. In unserem Kurs erfahren Sie, welche Spielräume Ihnen als Auftraggeber*in zur Verfügung stehen und worauf Sie besonders achten sollten, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich sind.

Das nehmen Sie mit

Ein erfolgreiches Vergabeverfahren endet mit der Zuschlagserteilung, also dem Vertragsabschluss. Auch wenn die Ausschreibungsunterlagen sorgfältig erstellt wurden, kommt es in der Praxis häufig zu nachträglichen Anpassungen des Vertrags. Dabei ist es wichtig zu klären, ob es sich um wesentliche oder unwesentliche Änderungen handelt.

Vertragliche Ansprüche nach der Zuschlagserteilung müssen gemäß den geltenden zivilrechtlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Bei nachträglichen Änderungen von abgeschlossenen Verträgen sind aus vergaberechtlicher Sicht einige Dinge zu beachten. Im Kurs zeigen wir Ihnen, was zu tun ist, wenn sich der Bedarf der öffentlichen Hand ändert, oder eine zusätzliche Leistung erforderlich ist. Erfahren Sie, was passiert, wenn der Vertragspartner plötzlich ausfällt, welche Spielräume für Auftraggeber*innen gelten und worauf besonders zu achten ist, wenn es „ein bisserl mehr sein darf“.

Ihr Programm im Überblick

  • Gesetzliche Grundlagen der nachträglichen Vertragsänderung (BVergG 2018 und BVergGKonz 2018)
  • Prüfschema: Qualifikation als unwesentliche oder als wesentliche Vertragsänderung
  • Besprechung der einschlägigen Judikatur zu nachträglichen Vertragsänderungen
  • Gesetzliche Bekanntmachungspflichten iZm nachträglichen Vertragsänderungen
  • Folgen einer unzulässig durchgeführten nachträglichen Vertragsänderung
  • Praxistipps für die Vertragsgestaltung (insb Änderungsklauseln als Instrument für mehr Flexibilität)

Interessant für

  • Alle mit der Vergabe von Leistungen befassten Auftraggeber
  • Öffentliche Auftraggeber & vergebende Stellen, die für die Vergabe von Aufträgen zuständig sind
  • Juristen, Rechtsanwälte & Rechtsanwaltsanwärter mit dem Fokus auf das Vergaberecht
  • Unternehmensberater & Berater im Vergaberecht, die Mandanten in Vergabeverfahren unterstützen 

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