Informieren Sie sich umfassend über den neuesten Stand des Vergaberechts in Österreich! Das BVergG zielt darauf ab, öffentliche Bau-, Liefer- und Leistungsaufträge zu adäquaten Preisen an befugte, befähigte und zuverlässige Unternehmen zu vergeben. Der Staat ist mit seiner Nachfrage an Waren und Dienstleistungen mit Staatsausgabenquoten am BIP mit jährlich ca. 50 % belastet – diese enormen Beträge erfordern einen freien und lauteren Wettbewerb und die Vermeidung willkürlicher Vergabeverfahren. Erhalten Sie ein professionelles und kompaktes Wissens-Update zu den neuesten Entwicklungen im österreichischen Vergaberecht und Informieren Sie sich über die neuesten Trends der nationalen und europäischen Gesetzgebung und Judikatur.
Ihr Programm im Überblick
SchwellenwerteVO – wie geht es weiter? Naht das Ende?
Stand der Arbeiten an der BVergG Novelle
-Umsetzung des Regierungsprogrammes (insb. Verbesserung der Transparenz, Stärkung des Bestangebotsprinzipes, Stärkung der nachhaltigen Beschaffung)
- Änderungen bei der Eignung
-Die neuen e-Forms
- Neue Gebührenstruktur
- Umsetzung der Rs „Epic“
- Sonstiges
Update BVergG 2018
- Auswertungen der OGD-Daten zum BVergG
- Die Russland-Sanktionen und ihre Auswirkungen auf das Vergaberecht
- Umgang mit Preissteigerungen/Inflation
Highlights der neuesten Rechtsprechung (BVwG, VwGH, EuGH)
Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz (SFBG) 2021 – wie läuft es?
Neuerungen auf Unionsebene
- neue sektorale Vorschläge der EK mit vergaberechtlichen Auswirkungen (Vhips Act, Net Zero Industrial Act, Critical Raw Mterials Act …)
- Neue handelspolitische Instrumente der Union im Bereich des Vergaberechts (IPI, drittstaatssubventionierte Bietende, ACI – Anti Coercion)
- Sonstiges (zB Mitteilung Datenraum im Vergabewesen)
Interessant für
Alle mit der Vergabe von Leistungen befassten Auftraggeber
Öffentliche Auftraggeber
Bauunternehmen des Bauhaupt- und -nebengewerbes
Alle Auftragnehmer und -geber aus den Branchen Gesundheitswesen, Energie, Baugewerbe etc. Juristen, Rechtsanwälte | Unternehmensberater und Konsulenten | Architekten, Zivilingenieure Mitarbeiter von Ingenieurbüros Mitarbeiter von Interessenvertretungen
Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel.
Online
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom.
Präsenz mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Online mit E-Learning
Teilnehmer*innen besuchen den Kurs online in unserem Virtual Classroom und ein Teil des Inhalts wird im Selbststudium erarbeitet.
Präsenz & Online-Kombi
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt kein Selbststudium.
Blended Learning
Die Teilnehmer*innen besuchen einen Teil der Einheiten online und einen Teil der Einheiten in der ARS Akademie oder in einem Partnerhotel. Es gibt Selbststudium-Elemente.