Seminar

Vertragspraxis bei öffentlichen Auftragsvergaben

Von der Ausschreibung bis zum Vertrag: Rechtssicher gestalten

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Vergabeverfahren enden nicht mit dem Zuschlag – erst im Vertrag zeigt sich, ob Regelungen rechtssicher und praxistauglich gestaltet wurden. Wer Schnittstellen zwischen Vergabe- und Zivilrecht versteht, kann Risiken früh erkennen und spätere Konflikte vermeiden.

    Kursüberblick

    Die Vertragsgestaltung spielt bei öffentlichen Auftragsvergaben eine zentrale Rolle – hier greifen Vergaberecht und Zivilrecht unmittelbar ineinander. Entscheidungen im Vergabeverfahren wirken sich direkt auf Inhalt, Zustandekommen und spätere Durchsetzbarkeit des Vertrags aus.
    Zentrale Bedeutung kommt dabei den Grundsätzen des Vergaberechts zu. Neben Transparenz und Gleichbehandlung rückt insbesondere der Grundsatz der Nachhaltigkeit zunehmend in den Fokus. Öffentliche Auftraggeber*innen sind angehalten, ökologische, soziale und innovative Aspekte bereits in der Planung, Ausschreibung und Vertragsgestaltung systematisch zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Festlegung von technischen Spezifikationen, Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie vertraglichen Ausführungsbedingungen. Nachhaltigkeitsanforderungen müssen dabei sachlich gerechtfertigt, mit dem Auftragsgegenstand verbunden und für den Markt nachvollziehbar ausgestaltet sein. Die rechtssichere Zuschlagserteilung, die klare Trennung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die Wahl des passenden Vergabeverfahrens bleiben zentrale Voraussetzungen für die Wirksamkeit des späteren Vertrags. Fehler in diesen Phasen können zu Anfechtungen, Schadenersatzansprüchen oder im Extremfall zur Unwirksamkeit des Vertrags führen.
    Ein besonderer Fokus liegt auf der vergaberechtskonformen Vertragsgestaltung: Vertragsbedingungen müssen bereits in den Ausschreibungsunterlagen transparent, eindeutig und diskriminierungsfrei festgelegt werden. Nachträgliche Vertragsänderungen sind nur eingeschränkt zulässig und bergen erhebliche rechtliche Risiken.
    Wer diese Zusammenhänge versteht, kann Vergabeverfahren rechtssicher gestalten, Nachhaltigkeitsziele wirksam integrieren und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähige Verträge abschließen.

    Kursinhalte

    Vergaberecht vs. Zivilrecht – Symbiose in der Praxis
    • Das Bundesvergabegesetz (BVergG) regelt Verfahren, nicht Vertragsinhalte
    • Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bildet die Grundlage des Leistungsvertrags
    • Zivilrechtliche Restriktionen begrenzen die Ausschreibungsfreiheit
    Ausschreibung und Zivilrecht verzahnt
    • Ausschreibung als Einladung zur Angebotsstellung – Bindungswirkung nach ABGB
    • Leistungsbeschreibung erfüllt vergabe- und zivilrechtliche Mindeststandards
    • Anfechtbarkeit zivilrechtlich rechtswidriger Ausschreibungsfestlegungen
    Zuschlagserteilung und Leistungsvertrag
    • Form des Vertragsabschlusses nach Zuschlagserteilung
    • Praxisberichte zu Vertragsinhalten aus öffentlichen Aufträgen
    • Wahl des Vergabeverfahrens beeinflusst die Vertragsgestaltung
    Rahmenvereinbarung, Rahmenvertrag und Dienstleistungskonzession
    • Rahmenvereinbarung regelt wiederkehrende Beschaffungen nach BVergG
    • Rahmenvertrag bindet Parteien zivilrechtlich über längere Laufzeiten
    • Dienstleistungskonzession und Wettbewerb als Sonderformen der Vergabe
    Zuschlag und Nichtigkeit – Verfahrensfehler vermeiden
    • Verfahrensfehler führen zur Nichtigerklärung des Zuschlags
    • Besondere Rücktrittsrechte nach BVergG und ABGB
    • Haftungsrisiken bei fehlerhafter Zuschlagserteilung
    Gestaltung des Leistungsvertrags in der Praxis
    • Öffentliche Auftraggeber haben eine beschränkte Gestaltungsfreiheit im Vertrag
    • Kalkulierbarkeit kommerzieller Vorgaben für Bieter sicherstellen
    • Sittenwidrigkeit vertraglicher Festlegungen nach § 879 ABGB vermeiden
    • AGB-Kontrolle bei öffentlichen Aufträgen
    • Regelungen zum Zahlungsverzug nach Zahlungsverzugsgesetz (ZVG)
    Nachträgliche Vertragsänderungen rechtssicher umsetzen
    • Änderungsvorbehalte in Ausschreibungsunterlagen wirksam formulieren
    • Optionen und deren Ausübung sowie Vertragsverlängerungen
    • „Wesentliche" und „unwesentliche" Vertragsänderungen nach § 365 BVergG
    • Auftragnehmerwechsel und Unternehmensumstrukturierung im laufenden Vertrag
    Rechtsschutz- und Schadenersatzkonzept des BVergG
    • Rechtsschutz gegen Auftraggeberentscheidungen vor Vergabekontrollbehörden
    • Nichtigerklärung von Verträgen als äußerstes Rechtsschutzinstrument
    • Feststellung des Vergaberechtsverstoßes als Voraussetzung für Schadenersatz
    • Zivilrechtliche Ansprüche bei Wettbewerbsverstößen gegen Mitbewerber
    • Vergaberechtlicher Rechtschutz gegen unzulässige Vergaben ohne Bekanntmachung (insbesondere Direktvergaben)
    • Zivilrechtliche Ansprüche bei Vergabeverstößen von Auftraggebern

    Bestandteil von

    Zielgruppe

    • Öffentliche Auftraggeber und vergebende Stellen
    • Alle Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen als Bieter teilnehmen
    • Leiter / Mitarbeiter von Rechtsabteilungen, Ingenieurbüros und Interessenvertretungen
    • Architekten, Ingenieurkonsulenten
    • RA, RAA, Rechtsberater

    Referenten

    Wichtige Informationen

    Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa/

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      1 Tag Ab  690,-
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      :
      Rechtsanwaltsanwärter*innen
      Ort:
      Wien, Online

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      • 05.11.2026 05.11.2026 1 Tag 1T Wien OnlinePräsenz ab  690,-
        ARS Seminarzentrum · Schallautzerstraße 4, 1010 Wien Uhrzeiten

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      Erwin Skenderi

      Bildungsberater

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