Seminar

Rechtliche Aspekte der Lehrlings­beschäftigung

Mit den ausführlichen Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Lehrvertrag, Weiterverwendungspflicht und arbeitsrechtliche Besonderheiten: Wer Lehrlinge im Unternehmen beschäftigt muss sich mit Vertragsinhalten, den Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes für Lehrlinge als auch mit ihren Abwesenheitsgründen beschäftigen. So können Sie auch mit sensiblen Fragen korrekt umgehen und die Lehrlingsausbildung rechtskonform gestalten.

    Kursüberblick

    Die Beschäftigung von Lehrlingen wirft viele rechtliche Fragen auf. Welche Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes sind in der Praxis besonders relevant? Wie lässt sich ein Lehrvertrag rechtssicher gestalten? Welche Unterschiede gelten im Arbeitszeitrecht für jugendliche und erwachsene Lehrlinge? Und was ist im Hinblick auf die Weiterverwendungspflicht nach Abschluss der Lehre zu beachten?
    Im Seminar führt Sie Markus Löscher, Experte im Arbeitsrecht, durch alle wesentlichen Aspekte der Lehrlingsbeschäftigung. Sie erfahren, wie sich das Berufsausbildungsgesetz mit den Vorgaben aus dem Berufsschulbereich verbindet und welche praktischen Schritte für eine rechtssichere Abwicklung in Ihrem Unternehmen notwendig sind.
    So erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Regelungen, gewinnen Sicherheit im Umgang mit sensiblen Fragen und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche und rechtskonforme Lehrlingsausbildung.

    Kursinhalte

    Allgemeines zum Lehrverhältnis
    • Grundlagen des Lehrverhältnisses 
    • Sonderfälle wie in etwa die Doppellehre
    • Schnupperlehre
    • Wie sind Lehrlinge von „ähnlichen” Personengruppen abzugrenzen?
    Was ist bei der Einstelllung und Ausbildung von Lehrlingen zu beachten?
    • Voraussetzungen für einen Lehrbetrieb auf betrieblicher fachlicher Ebene
    • Wichtiges zur Einstellung von Lehrlingen
    • Welche Aspekte der Berufsschulpflicht sind bei der Einstellung von Lehrlingen zu beachten?  
    Gestaltung des Lehrvertrages: Welche Do´s and Dont´s sind zu beachten?
    • Inhalte des Lehrvertrages
    • Abschluss des Lehrvertrages
    • Zusatzvereinbarungen
    • Was muss bei der Probezeit beachtet werden?
    • Ausbildungskostenrückersatz 
    Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Lehrlingen
    • Wie gestalten sich Berufsschulzeiten?
    • Entschädigungsansprüche prüfen
    • Was ist in Bezug auf Schadenersatz bei Schädigungen an bzw. durch Lehrlinge zu beachten?
    • Social Media Nutzung von Lehrlingen: Rechtliche Praxisbeispiele
    Arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Jugendlicher und erwachsener Lehrlinge
    • Arbeitszeitgesetz (AZG): Welche Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten gelten? 
    • Arbeitsruhegesetz (ARG): Welche Ruhezeiten sind einzuhalten?
    • Kinder- und Jugendlichen Beschäftigungsgesetz (KJBG): Rechte minderjähriger Lehrlinge 
    Abwesenheitsgründe für Lehrlinge
    • Urlaubsanspruch 
    • Schwangerschaft eines Lehrlings: Können Lehrlinge in Karenz oder Elternteilzeit gehen?
    • Wie ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bei Lehrlingen geregelt?
    • Wie ist mit einer Unterbrechung der Lehrzeit umzugehen?
    Sozialversicherung und Nebenbeiträge
    • Wann beginnt die Pflichtversicherung?
    • Was ist bei der Krankenversicherung zu beachten?
    • Unfallversicherung - Ist ein Beitrag zu errichten? 
    • Pensionsversicherung: Beiträge während der Lehrzeit
    • Wann beginnt die Arbeitslosenversicherung?
    Weiterverwendung und Beendigung
    • Was passiert nach der Lehrabschlussprüfung?
    • Was ist bei der Weiterverwendungspflicht ausgelernter Lehrlinge zu beachten?
    • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Lehrverhältnis vorzeitig beendet werden?
    • Welche Ansprüche sind bei Beendigung des Lehrverhältnisses abzurechnen?
    Aktuelle Rechtsprechung und Praxistipps
    • Zum Beispiel aktuelle Judikatur zur Beendigung von Lehrverhältnissen
    • Diskussion und Fragerunde

    Zielgruppe

    • Personalleiter und Ausbildungsleiter
    • Lehrlingsausbildner und Personalentwickler
    • Führungskräfte & Mitarbeiter in Personal- und Rechtsabteilungen
    • Personalverrechner
    • Betriebsräte
    • Vertreter der rechtsberatenden Berufe

    Referenten

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      approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014
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