Seminar

Judikatur-Update Arbeits- & Sozialrecht

Vorausschauend handeln

    Warum lohnt sich dieser Kurs?

    Ihr 1-tägiges Update im Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, rechtssicher und mit Weitblick zu handeln. Mit Ihrem Wissen zu betriebswichtigen Entscheidungen, deren Auswirkungen und konkreten Hinweisen zur Umsetzung sind Sie für Ihre Praxis gut gerüstet.

    Kursüberblick

    Judikate nehmen großen Einfluss auf die betriebliche Praxis. Aber welche gerichtlichen Entscheidungen sind relevant? Was sagen sie aus und welche Auswirkung haben sie? Die gute Nachricht ist: Sie müssen hier nicht alleine durch. Professor Franz Schrank, die Koryphäe des österreichischen Arbeitsrechts, bereitet alle wesentlichen Entscheidungen der letzten Zeit z. B. zu Arbeits- und Kollektivverträgen, Kündigungsanfechtung oder Konkurrenzklauseln für Sie auf. Sie kennen den top-aktuellen rechtlichen Stand und wissen, welche Konsequenzen die Rechtsprechung für Ihr Unternehmen hat. Mit Hilfe der konkreten Umsetzungshinweise des Experten werden Sie rechtskonform vorgehen und kostspielige Fehler vermeiden.

    Kursinhalte

    Vertragsrechtliche und Kollektivvertragsfragen
    • Wie sind Wiedereinstellungszusagen zu handhaben?
    • Fürsorgepflicht - Was ist bei Aufklärungspflichten, Anstellungsverträgen oder Sondervereinbarungen zu beachten?
    Arbeitszeit- und Entgeltfragen
    • Gedeckte Überstunden in Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
    • Gleitzeitmodell – Rückforderung von Minusstunden
    • Euopäischer Gerichtshof (EuGH) - Entscheide zum Thema EU-rechtlichen Mehrarbeitsentgelt bei Teilzeitbeschäftigungen
    • Geringer entlohnbare Nachtarbeitsbereitschaft – Gilt dies als Lohndumping bzw. Differenzentgelt?
    • Gelten Schichtzulagen auch für Überstunden?
    • Entgeltrückforderungen: Was gilt bei Verjährung, Lohnsteuer oder Pensionskassenbeiträgen? 
    Ausbildung und Rückzahlungen
    • Ausbildungskosten unter anderem: Wie genau muss Aliquotierung der Rückzahlung vereinbart sein?
    Krankheits- und Urlaubsregelungen
    • Krankenstände, z.B. Meldung und Krankenstandsbestätigung über iMessage?
    • Entgeltfortzahlung über Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus
    • Was gilt bei einer Krankschreibung nach einvernehmlicher Auflösung und tatsächlicher Arbeitsfähigkeit?
    • Urlaubs-, Mutterschutz-, Elternkarenz- und Elternteilzeitfragen
    • Hemmung des Urlaubsverfalls im öffentlichen Dienst bei einem Verbrauchshindernis aufgrund von Krankenstand.
    • Schwangerschaftsdiskriminierung bei Erprobungsbefristung – Besteht ein Fortbestandsanspruch?
    Diskriminierungsverbote
    • Sind Gründe nach Anfechtungsfrist nachschiebbar?
    Betriebsratsrecht und Betriebsvereinbarungen
    • Nichtige Betriebsratswahl – besonderer Kündigungs- bzw. Motivkündigungsschutz
    • Leitende Angestellteneigenschaft bei Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen für Investitionen von bis zu 50 Mio
    • Sozialplanfähige Änderung der Betriebsorganisation bei bloßer Ressourcenverlagerung
    Betriebsübergänge und Arbeitskräfteüberlassung
    • Rechte und Pflichten bei Betriebs(teil)übergänge
    • Arbeitskräfteüberlassungen unter anderem die Neuerung beim Überlassungsentgelt
    Beendigungsprobleme und Kündigungsrecht
    • Befristungen z.B.  „Auf die Dauer der Funktion eines Stadtrats im Stadtsenat“?
    • Kündbarkeitsvereinbarung bei entfallener Drittmittelfinanzierung eines befristeten Projektmitarbeiters?
    • Befristung wegen bloß ungewisser schlechter Wirtschaftslage?
    • Ist ein Kündigungszugang per Briefkasteneinwurf bei  enem Hauskrankenstand wirksam?
    • Ist eine Kündigung nach kollektivvertraglicher Schriftform mit Grundangabe wirksam?
    • Gesetzliche Neuregelung Kündigungszeiten für Arbeiter: Beweislast beim Nichtgreifen der überwiegenden Saisonbranchenausnahme
    Kündigungsanfechtungen und Kündigungsschutz
    • Ist eine Eventualkündigung eine verbotene Motivkündigung?
    • Wann liegt keine wesentliche Interessenbeeinträchtigung vor?
    • Gilt bei betrieblichen Kündigungsgründen eine Verletzung der sozialen Gestaltungspflicht?
    • Besonderer Kündigungsschutz: Unverzügliche Klagseinbringung erst nach 10 Tagen?
    Entlassungen und Austritte
    • Einvernehmliche Auflösung unter bedingter Entlassungsandrohung
    • Wann gilt der Beendigungsgrund als bekannt geworden?
    • Was ist bei zweifelhaftem Sachverhalt zu tun?
    • Wer zählt bei der Kenntniserlangung?
    • Ist ein Entlassungsgrund nur bei konkret ehrverletzend wirkenden Beleidigungen gegeben?
    • Entlassungsgrund durch strafbare Handlungen
    Abfertigung und Sozialversicherung
    • Überblick über die Systeme Abfertigung Alt und Abfertigung Neu – wesentliche Unterschiede
    • Verfalls- und Verjährungsfragen
    • Pensionsfragen unter anderem welche Modelle betrieblicher Altersvorsorgen gibt es?
    • Unfallversicherungsschutz
    Konkurrenzklauseln und Zusatzleistungen
    • Familienzeitbonus und Kinderbetreuungsgeld

    Zielgruppe

    • Mit Personalfragen befasste Personen, insbesondere Personalleiter
    • Mitarbeiter aus Personalabteilungen
    • Betriebsräte
    • Anwälte, RAA
    • Steuerberater
    • Referenten von Interessenvertretungen

    Referenten

    Wichtige Informationen

    Die Approbation der Kurse ist von Seiten der Konzipient*innen zu beantragen. Eine Antragsgenehmigung obliegt ausschließlich der Rechtsanwaltskammer. Konzipient*innen erhalten nach Übermittlung des Legitimationsnachweises einen Rabatt. Mehr unter ars.at/raa

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      1 Tag Ab  810,-
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      Seminar-ID:
      10532
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      Approbation
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      Approbationsfähig i.S. der Fortbildung gem. § 33 Abs. 3 BiBuG 2014
      Ort:
      Wien

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      Kathrin Brumm

      Bildungsberaterin

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