Crowdinvesting in Österreich: Praxistipps, Regeln & Grenzen

Isabel Folie

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Crowdinvesting kann eine spannende Möglichkeit sein, Kapital zu vermehren und sich an innovativen Projekten zu beteiligen. Wenn Sie bereits mit den Vor- und Nachteilen von Crowdinvesting vertraut sind, möchten Sie sicher auch wissen, wie das Ganze in der Praxis funktioniert. Werfen wir daher einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, die derzeit geltenden Schwellenwerte für Investitionen sowie bewährte Anlagestrategien. Denn auch wenn Sie beim Crowdinvesting nur kleine Beträge investieren, sollten Sie dies stets gut informiert und mit einem sicheren Gefühl tun.

Tipps für Anleger*innen

Für eine Investition über Crowdinvesting ist kein Bankbesuch notwendig – stattdessen erfolgt die Beteiligung ähnlich wie beim Crowdfunding über eine Online-Plattform. Schon hier stellt sich für viele die Frage: Welche Plattformen sind vertrauenswürdig? Wir verraten Ihnen, woran Sie seriöse Anbieter erkennen – und worauf Sie bei Ihrem Investment sonst noch achten sollten.

Know-how für sicheres Crowdinvesting

  • Gründliche Recherche der Plattform und des Unternehmens

    • Gründliche Recherche der Plattform und des Unternehmens
    Bevor Sie investieren, sollten Sie die Seriosität und Vertrauenswürdigkeit der Crowdinvesting-Plattform sowie des Unternehmens, in das Sie investieren möchten, genau prüfen. In Österreich hat die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ein Gütesiegel für Crowdinvesting-Plattformen etabliert. Plattformen, die dieses Siegel tragen, haben sich freiwillig zur Einhaltung bestimmter Standesregeln verpflichtet. Eine Liste dieser zertifizierten Plattformen finden Sie auf der Website der WKO.

  • Diversifikation Ihrer Investitionen

    Wie bei vielen Anlageformen gilt auch beim Crowdinvesting: Setzen Sie nicht alles auf eine Karte. Statt eine große Summe in ein einzelnes Projekt zu investieren, empfiehlt es sich, kleinere Beträge auf mehrere Projekte zu verteilen. Diese Streuung kann dazu beitragen, das Gesamtrisiko Ihres Portfolios zu minimieren.

  • Investieren Sie nur frei verfügbares Kapital

    Da Crowdinvesting mit Risiken verbunden ist und Ihr Kapital oft über einen längeren Zeitraum gebunden sein kann, sollten Sie ausschließlich Gelder investieren, auf die Sie im Alltag verzichten können. Stellen Sie sicher, dass Sie auch im Falle eines Totalverlusts Ihrer Investition finanziell abgesichert sind.

  • Professionelle Beratung in Anspruch nehmen

    Wer fragt, wird klug: Sind Sie unsicher oder haben Sie wenig Erfahrung im Bereich Crowdinvesting, nehmen Sie lieber eine professionelle Finanzberatung in Anspruch. So können Sie Chancen und Risiken besser abwägen und mit gutem Gewissen eine informierte Entscheidung treffen.

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Gesetzliche Grundlagen für Crowdinvesting in Österreich

In Österreich wird Crowdinvesting sowohl durch nationales Recht als auch durch EU-Verordnungne geregelt. Rein in Österreich tätige Crowdinvesting-Plattformen, die keine übertragbaren Wertpapiere anbieten, sind hierzulande durch das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) geregelt.

 

Alternativfinanzierungsgesetz AltFG

  • Geltungsbereich

    Das AltFG trat im September 2015 in Kraft und wurde 2018 novelliert, um das Zusammenspiel mit dem Kapitalmarktgesetz (KMG) zu erleichtern.

  • Maximales Finanzierungsvolumen

    Das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) begrenzt das maximale Finanzierungsvolumen pro Emittent innerhalb von zwölf Monaten auf 2 Millionen Euro.
    Der aushaftende Betrag aller durch die Ausgabe von Veranlagungen nach AltFG

    entgegengenommenen Gelder darf über einen Betrachtungszeitraum von sieben Jahren insgesamt den Betrag von 5 Millionen Euro nicht übersteigen.

    Der binnen zwölf Monaten durch die Ausgabe von Wertpapieren oder Veranlagungen emittierte Gesamtgegenwert in der EU darf 5 Millionen Euro nicht erreichen oder übersteigen.

  • Beaufsichtigung

    Die Einhaltung der Bestimmungen des AltFG wird nicht von der Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht, sondern von den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.

     

  • Gewerbeberechtigung

    Betreiber von Crowdinvesting-Plattformen benötigen eine Gewerbeberechtigung als Vermögensberater.

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Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO):

Die Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister (ECSP-VO) ist zudem seit 2021 gültig und regelt die folgenden Bereiche:

  • Plattformen dürfen grenzüberschreitend tätig sein.

  • Das max. Finanzierungsvolumen wird erhöht.

    Das maximale Finanzierungsvolumen wird auf 5 Millionen Euro pro Projektträger und Jahr erhöht.

  • FMA-Zulassung erforderlich.

    Plattformen, die unter der ECSP-VO operieren, benötigen eine Zulassung durch die FMA.

Wichtige Schwellenwerte und Grenzwerte

Beim Thema Crowdinvesting kann Transparenz eine heikle Angelegenheit sein – kleinere Projekte unterliegen in Österreich keiner Informationspflicht. Vor einem Investment ist es daher oft schwer abzuschätzen, wie gut die Plattform kommuniziert und welche Informationen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Hier hilft nur eines: Kundenbewertungen genau studieren und auf die Crowdinvesting-Erfahrungen anderer vertrauen.
Bei größeren Projekten gelten in Österreich allerdings gesetzlich festgelegte Schwellenwerte, die zur Offenlegung bestimmter Informationen verpflichten:

Schwellenwerte für die Informationsplficht

  • Bis 250.000 Euro

    Keine Informations- und Prospektpflicht.

  • 250.000 bis 2 Millionen Euro

    Informationsblatt nach AltFG erforderlich.

  • Ab 2 Millionen Euro

    Bei Veranlagungen reicht vereinfachter KMG-Prospekt, bei Wertpapieren ist voller KMG-Prospekt inklusive Prospektbilligung durch die FMA notwendig.

  • Ab 5 Millionen Euro

    Volle Prospektpflicht nach KMG.

Grenzwerte für die Investitionssumme pro Privatanleger*in

Crowdinvesting birgt Risiken – um Anleger*innen in einem gewissen Maß vor Verlusten zu schützen, sieht der Gesetzgeber in Österreich bestimmte maximale Investitionssummen pro Privatanleger*in vor:

  • Maximale Investitionssumme pro Jahr: 5.000 Euro.

  • Ausnahme:

    Die Grenze darf überschritten werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Investition entweder das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens nicht übersteigt oder maximal 10 % des Finanzanlagevermögens ausmacht.

  • Für juristische Personen gelten keine solchen Beschränkungen.

Fazit

Wer sich für Crowdinvesting interessiert, sollte nicht nur die Chancen, sondern auch die Regeln und Grenzen dieser Anlageform kennen. Eine gründliche Recherche, die richtige Streuung des Kapitals und ein solides Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen sind für ein erfolgreiches Investment unerlässlich.

Noch unsicher, ob Crowdinvesting das Richtige für Sie ist? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Blogbeitrag Crowdinvesting: Chancen und Risiken.

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