Fair Pay in der Praxis: Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird Lohngleichheit erstmals systematisch überprüfbar. Österreich muss diese Richtlinie bis 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen, somit kommen Veränderungen auf die Unternehmen zu, die es zu wissen gilt. Die ARS Akademie hat ein Fachseminar konzipiert, das sowohl die HR- als auch arbeitsrechtlichen Komponenten beleuchtet und die sich daraus ergebenden Chancen aufzeigt. Martina Ernst, FairEqual Pay-Expertin und Karolin Andréewitch-Wallner, Arbeitsrechtsexpertin bei Taylor Wessing Österreich, zeigen den Teilnehmer*innen, wie man Transparenz als Führungsinstrument nutzt und rechtssicher agiert.
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